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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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In 18-24 Monaten, wer weiß welcher Anbieter bis dahin Gelder verschoben, umverteilt hat, um dann brav die Betreibergesellschaft als insolvent anzumelden.
Dann ist man nicht mehr greifbar, haftbar und verklag ar. Jetzt haben diese Anbieter ausreichend Zeit, sich weitere neue Ideen zu überlegen, wie man die Rückforderungen entgeht.
Diese Entscheidung heute, ist das beste was den Anbietern passieren könnte.
Ich habe die Hoffnung endgültig verloren. Es fühlt sich ungerecht und nicht in Ordnung an.
Es wäre eine Chance für viele hier gewesen, um ein Neustart zu beginnen.


Die Gamesright GmbH und die übrigen, hatten schon ihre Dollarzeichen in den Augen und haben fleißig nach der Verhandlung Werbung geschaltet im Sinne von, dass der Fall schon gewonnen ist und jetzt sowas.

Man sollte immer den Ball flach halten. Kein Gericht sieht es gern, wenn es sagt, eine Entscheidung wird an x verkündet und die andere Partei gibt sich siegessicher und schaltet vorab gleich nach der Verhandlung Werbung frei sinngemäß, wir haben beim BGH gewonnen und nun gibt uns deinen Verlust, für lächerliche 40-90% helfen wir auch dir.

Da geht's meines Erachtens ausschließlich um Kundenfang der großen Verluste, also um sehr schnelles Geld und mehr nicht, wenn man auch noch mitbekommt, dass viele Anwälte nach Auftragsannahme wenig erreichbar sind, bestärkt es mein Feeling schon, dass es nicht primär um Verbraucherschutz geht.

Zitat von: Ilona am 25 Juli 2024, 09:48:34
@Kläger 21
Wieso bist du eigentlich nicht Richter an BGH? Gibt es dafür sachliche Gründe? Diese Spekuliererei ohne Facts ist schwer zu ertragen, auch wenn ich euren Frust verstehe.

Hier die PM des BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024155.html;jsessionid=779E19A4AC414ED9748DFEA06AB6391D.internet011?nn=10690868

Man darf ja wohl noch seine eigene Sichtweise und Meinung kundtun. Ich schreibe was ich fühle. Und es fühlt sich nicht richtig an. Man erlässt ein Hinweisbeschluss, der ein Urteil darstellen soll. Und jetzt ändert man seine Entscheidung und legt es dem eugh vor, obwohl dieser bereits mehrmals entschieden hat, dass es den Mitgliedsstaaten selber freisteht zu entscheiden.

Ich denke es spielt auch eine Rolle das der Anbieter genau in der Stadt gegründet wurde..jetzt wird es um das Thema wieder ruhiger und vielleicht haben die Herren eine Abmachung. Wie gesagt finde es schon merkwürdig das die den CEO auswechseln. Immer die Ruhe bewahren!

Ach schade, hätte man so ja nicht erwartet.

Damit dürfte die Chance auf ein Vergleich vor LG auf 0% sinken, oder? Oder werden die jetzt alle auch ausgesetzt?

Hier wird nun nichts mehr angeboten.
Die Gerichte auf LG und OLG werden die Verfahren aussetzen!

Aus der PM des BGH:
"wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde."

Wenn der Anbieter also keine beantragt hätte, dann würde er ja somit auch nicht unter diesem möglichen Urteil fallen, korrekt? Gibt es irgendwo eine Übersicht, wer wann beantragt hatte? Der Antragszeitpunkt müsste dann ja auch eine Rolle spielen.

Zitat von: Zocker am 25 Juli 2024, 09:06:59
Haben die nicht mitbekommen das der EuGH das Verfahren selbst ausgesetzt hat.
Das ist ein völlig anderes Thema. Hier kam die Klage aus Malta und die sind nicht Willens die angeforderten Dokumente zu liefern oder sooo überlastet.

Aber nach der Verhandlung in der der BGH in diesem Verfahren eigentlich relativ klar Äußerungen von sich gab.... Na ja lassen wir das.

Glückwunsch an die Casinos! Wirtschaft gewinnt immer. Außer die Einheimische.

Ja denke auch da wird alles ausgesetzt werden und die nächsten 2 Jahre Stillstand sein .

Das Hauptproblem sehe ich tatsächlich auch darin, das Geld dann wieder verschoben werden kann etc und Betreiber gewechselt werden. 2 Jahre ist ja lang.


Selbst wenn Limitverstösse und andere Verstöße vorlagen spielt das ja erstmal keine Rolle da es ja wie ich deute , um den vergabeprozess ging?!

Könnte mir vorstellen das auch da nochmal was neues beim EugH landet wie es gewesen wäre wenn man eh keine Lizenz bekommen hätte ?! Oder ?

Lest mal die PM in aller Gründlichkeit. Möglicherweise war das Verfahren nicht besonders gründlich vorbereitet. Vorlageverfahren beim BGH müssen nunmal aller erster Güte sein.
LG Ilona
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#1495
Wenn man die Pressemitteilung liest, dann ergeben sich folgende Rückschlüsse:

- Der Hinweisbeschluss aus April kann auf den Fall, den es heute betraf, nicht angewandt werden
- Der Hinweisbeschluss aus April ist immer noch die Meinung des BGH
- Das Problem war, dass in den Vorinstanzen nicht geprüft wurde, ob der Anbieter gegen Vorgaben aus dem GlüStV 2012 verstoßen hat (Stichwort: 1000€-Limit), also quasi unzureichende Vorarbeit.

Also, weist eure Anwälte nochmal explizit darauf hin, wenn ihr mehr einzahlen konntet! Denn das ist das entscheidende, ob eure Verfahren ausgesetzt werden oder nicht - meine Laien-Einschätzung. Ihr dürft die Verfahren nicht durcheinander bringen.

Auch ich habe zwei offene Verfahren und hätte mir einen anderen Ausgang gewünscht.

Das es irgendwann zum EuGH gehen wird, war ja abzusehen.
Ob vom LG Essen oder von einem maltesischen Gericht, oder eben jetzt vom BGH.
Dann lieber vom BGH als von anderen Gerichten.

Der EuGH hat das andere Verfahren ja ausgesetzt, weil das maltesische Gericht nicht kooperiert.

Die Anwälte der Beklagten haben ja vorher der BGH-Verhandlung gesagt, sie werden bei einem Urteil zu Gunsten des Spieler, vor den EuGH gehen. (Das wäre dann zwar für dieses Verfahren nicht mehr relevant, aber eben für andere Verfahren.

Vllt möchte der BGH das ganze ja einfach beschleunigen.

Da muss man doch die Fällen unterscheiden! Auch wenn es so wäre hätten die auch keine Lizenz bekommen. So wie es im Hinweisbeschluss stand und da hat der BGH auch vorher gesagt das man es unterscheiden muss wenn es richtig argumentiert wird. Können doch die OLG nicht aussetzen oder?

Davon könne nicht ausgegangen werden, denn die Beklagte habe eine Konzession nach § 10a Abs. 2 GlüStV 2012 beantragt und die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllt.

Diese Aussage irritiert mich.  :o

Ich melde mich mal in der Fahrschule an. Fahren kann ich ja ab sofort, da ich den Führerschein ja eh irgendwann bekomme.

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