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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Roy1234 am 22 Juni 2025, 12:44:59
Ja und? Dann werden sie dir sicher gesagt haben was wie zu tun ist. Cocron ist der letzte der sagt ohne Liste brauchst hier nicht mehr anrufen. Hast du bereits die Datenschutzbehörde kontaktiert?
Weiter oben hat dir ja jemand geschrieben was zu tun ist. Der Anbieter wird sicher nicht bei dir anrufen.

Hä? Und ich hab weiter oben auch bereits geschrieben dass eine Stufenklage ohne PKF möglich wäre. Weiß nicht wer alles als Ex Spieler paar tausende Euro schnell mal übrig hat zum selber klagen. Warum ist hier eigentlich immer die Stimmung so angespannt? Man man man.
Man hat nur darauf hingewiesen,  dass es eben nicht bei jeden so einfach ist mal schnell die Transaktionsliste zu bekommen, wie oft dargestellt wird

#3436
Zitat von: Olli am 22 Juni 2025, 13:42:31
Hi Hope!

ZitatUnd müsste meine Liste erst mal mit einer Stufenklage einfordern. Tja und ohne Transaktionsliste kannst du auch vergessen dass du mit einen PKF startest. Denn die wollen die Liste. Ich weiß noch nicht was ich mache. Man dreht sich iwie im Kreis. :(

Setze Dich einmal auf Deinen Allerwertesten und dann schreibst Du Dir die Vor- und Nachteile weiterer Schritte auf. Es ist egal, wie Du Dich entscheidest, doch eine Entscheidung muss her. Oder willst Du Dir in entfernter Zukunft etwa sagen lassen, dass Du prokrastiniert hast?
Dann ist es doch besser, wenn Du Dir einen Weg aussuchst und ihn dann auch konsequent beschreitest.

Wenn machbar, dann lasse Dich von Deinen Lieben unterstützen.

Hey Olli,

Warum immer soviele Vorurteile? Woher weißt du denn das ich mich nicht hinsetze und Lösungen suche?

Ich hab das Spielen als Ventil genutzt, wenn wirklich viele Dinge zusammen gekommen sind. Seit Anfang Feb. Auch keinen Cent mehr verspielt, davor schon mal 10 Monate nicht gespielt. Dafür kam aber eben dann ein heftiger Rückfall Anfang diesen Jahres, der mich endlich wach gerüttelt hat. Aber nicht jeder hat ein paar Liebe die einen unterstützen oder denen man noch traut. Ich weiß an welchen Schicksalschlag es bei mir liegt und was ich bearbeiten muss. Das Forum hat mir auch nochmal aufgezeigt was das illegale Spielen noch alles negatives mit sich bringen kann. 
Aber so einfach mit den Transaktionslisten ist es eben mittlerweile nicht mehr. Das war letztendlich alles was ich aus meiner bisherigen Erfahrung berichten kann. Das es bereits an solchen Grundlagen für eine Klage scheitert (mit PKF). Und ja ich weiß bereits ca.meinen Weg und wie ich weiter vorgehe aber dafür muss ich noch etwas sparen  :D

Hi!

Vorurteile? Ich habe Dich doch zitiert:

ZitatIch weiß noch nicht was ich mache.

Wenn Du vor Ort niemanden zum Reden hast, dann suche Dir bitte eine Gruppe. Dort kannst Du reden.
Jetzt erst wieder sagte jemand im Meeting: Es ist einfach in der Gruppe darüber zu reden, denn da brauche ich nichts erklären!

Versuche es bitte mal ... vielleicht triffst Du dann immer noch keine Entscheidung, fühlst Dich aber trotzdem besser? Wer weiss? ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Olli am 22 Juni 2025, 18:13:16
Hi!

Vorurteile? Ich habe Dich doch zitiert:

ZitatIch weiß noch nicht was ich mache.

Wenn Du vor Ort niemanden zum Reden hast, dann suche Dir bitte eine Gruppe. Dort kannst Du reden.
Jetzt erst wieder sagte jemand im Meeting: Es ist einfach in der Gruppe darüber zu reden, denn da brauche ich nichts erklären!

Versuche es bitte mal ... vielleicht triffst Du dann immer noch keine Entscheidung, fühlst Dich aber trotzdem besser? Wer weiss? ...

Sorry, das war auf die Stufenklage bezogen weil man die eben alleine finanzieren muss. Und man benötigt ja nicht nur Geld für Klagen sondern auch fürs normale Leben. Bei mir steht erst mal ein anderes Auto an. Im Herbst geht es dann weiter bezüglich OC.

Ich benötige eine Therapeuten für eine nicht bearbeitete Sache, ein Verlust der durch noch soviele finanzielle Verluste, trotzdem ein Verlust bleibt. Jeder der gesetzlich versichert ist, weiß ja dass das nicht innerhalb einer Woche passiert. Aber ist in Arbeit. Ich vermiss das Spielen nicht. Es war auch nie wirklich zum Gewinnen von Bedeutung für mich. Einfach nur dass das Hirn abgelenkt ist. Und Anfang des Jahres hat es mir eben gezeigt, egal wieviel Geld ich zur Verfügung habe, da es für mich keinen Wert hat, spiel ich bis nichts mehr geht. Einfach um mich mit bestimmen Dingen nicht auseinandersetzen. Aber mittlerweile tu ich das. Auch wenn es noch ein ganz schönes Stück ist, war das Spielen nur die Symptomatik. Aber denke mal das es bei den meisten so. Sie flüchten von Realitäten mit denen sie nicht klar kommen. Und dann gibt's da eben eine Industrie die das schamlos ausnutzt. Leider.
Aber danke für das Angebot mit dem Meeting.


Zitat von: Eddy am 21 Juni 2025, 18:03:00
@Glüxxspiel88

Die hättest schon längst eine erhalten können. Die müssen dir das ausstellen, da musst du mit der Datenschutzbehörde drohen sonst wird es nichts. Da gibt es auch eine Vorlage zu

Kannst du mir die Vorlage verlinken? Habe die hier im Thread nicht gefunden.

Ich habe von den Jahreszahlen ebenfalls keine Liste bekommen, nur allgemeine Daten.

#3440
https://www.staudt.law/sportwetten-casino-dsgvo-datenauskunft

ich hoffe wird  nicht gleich gelöscht.Über diesen Link kannst du die Transaktionsliste anfordern, hatte ich auch gemacht und bekommen nach ca 1 Monat.
Personalausweiskopie kannste gleich mitschicken, die verlangt der Sportwettenanbieter sowieso.
Du bist wenn du die Liste hast nicht an diesen Anwalt gebunden.

Hallo, komme vom Amtsgericht, war dort bezüglich meinem zweiten Fall. Einer ist vorm BGH. Vorm LG und OLG war ich auch schon. Ich will auch keine Euphorie verbreiten, vielleicht haben es andere auch schon so erlebt, ich seither nicht. Aber mir kam es so vor, als habe die Gegenseite aufgegeben. Eine Frage kam: von wo ich gespielt habe, alle anderen Versuche und Vorhalte kamen nicht. Der ganze Vorgang inklusive Protokoll dauerte 7 Minuten. 

Zitat von: Polynx am 22 Juni 2025, 23:53:40
https://www.staudt.law/sportwetten-casino-dsgvo-datenauskunft

ich hoffe wird  nicht gleich gelöscht.Über diesen Link kannst du die Transaktionsliste anfordern, hatte ich auch gemacht und bekommen nach ca 1 Monat.
Personalausweiskopie kannste gleich mitschicken, die verlangt der Sportwettenanbieter sowieso.
Du bist wenn du die Liste hast nicht an diesen Anwalt gebunden.

Danke. Werde ich ausprobieren. Allerdings ist der betreffende Anbieter mit den Jahreszahlen nicht aufgelistet. Und der Text der E-Mail mit Bezug auf DSGVO §15 ist auch nichts anderes, was ich dem Anbieter bereits geschickt hatte und trotzdem KEINE Transaktionsliste bekommen habe.

Amtsgericht? Dann ja eine kleine Summe.
Kann daran liegen oder eben weil sie so oder so Berufung einlegen. Ist dann nächstes Jahr auch egal was entschieden wird wenn der EuGH urteilt.
Allerdings muss ich sagen dass bei mir mit einer hohen Summe auch nur 2 Fragen kamen. PKF und AGB bzgl Lizenz.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ja bei den Antsgerichten kleine Summe. Klar. Trotzdem vor 3 Monaten wirkte es noch alles ganz anders. Bin auf alle Fälle positiv gestimmt.

Denke auch das die RA selbst langsam keine Motivation mehr haben auch für eine ,,kleine Aufwandsantschädigung" dagegen anzukämpfen...wenn die Rechtslage klar ist.

Wie sollen die noch argumentieren können..

So kam es mir vor. Kurz das Pflichtprogramm abspulen und fertig.

Heute vor dem Gerichtshof der EU (Vierte Kammer)

Mündliche Anhörungen in der Rechtssache C-198/24 (Herr Green) - ein weiterer Schritt in der anhaltenden juristischen Saga um grenzüberschreitende Online-Glücksspiele in der EU und Maltas Artikel 56A des Glücksspielgesetzes.

In dieser Rechtssache geht es um einen in Österreich ansässigen Spieler, der Spielverluste bei einem Unternehmen geltend machen will, das eine Glücksspiellizenz in Malta (aber nicht in Österreich) besitzt. Das nationale Gericht in Österreich fragt sich, ob die Ausstellung einer Sicherstellungsanordnung gemäß der Verordnung (EU) 655/2014 in solchen Fällen gerechtfertigt ist.

Das Ergebnis könnte wichtige Auswirkungen auf die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in den Mitgliedstaaten haben - insbesondere im Zusammenhang mit Online-Glücksspielanbietern und nationalen Rechtsrahmen.

Kannst du das in leichteres deutsch übersetzen? Wäre nett

#3449
Das ist nicht so leicht zu übersetzen.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=285980&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2492366



Hier die Begründung des Wiener Gerichts wieso es zum EuGH vorgelegt wurde

https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=286641&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2492366


Für mich sind das 2 Fragen.

1. Ob man den Artikel 7 der EU Verordnung 655/2014 aufgrund von Bill55 anwenden kann.

2. Ob die vorläufige Pfändung des Gerichts aufgrund Artikel 7 auf lediglich 3 Jahre begrenzt ist.

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