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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Es ist unglaublich... XXX hat die Hinhaltetaktik perfekt ausgespielt. Über Jahre wurden Rückforderungsverfahren in Deutschland konsequent durch Berufungen und Verzögerungen in die Länge gezogen. Währenddessen hat der Konzern 2024 seine Strukturen umgebaut: Milliarden an Dividenden ausgeschüttet, Markenrechte verkauft, Tochterfirmen und Personal in neue Gesellschaften verschoben. Heute sind die alten, verklagten Firmen wirtschaftlich leer. Wenn der EuGH jetzt spielerfreundlich entscheidet, trifft das nur Hüllen ohne Geld. Kranke Welt

Und ihr meint jetzt ihr habt keine Chance mehr?

Wenn das so einfach wäre, hätten das Daimler VW und reihenweise Pharmakonzerne auch gemacht.

Volkswagen AG: deutsches börsennotiertes Aktiengesellschaftsrecht mit Sitz in Wolfsburg.
→ Unterliegt strengem Konzernrecht, Kapitalerhaltungsvorschriften und Publizitätspflichten.
VW kann nicht einfach Milliarden an Dividenden ausschütten, Tochtergesellschaften leeren oder Vermögen verschieben, ohne dass Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsräte und Finanzaufsicht eingreifen

Gebe ich dir wiederum recht! Jedoch hat der EuGH Anwalt doch der Verschieberei einen Riegel vorgeschoben?

Hoffe mal dem Vorsitzenden des Schalker Aufsichtsrat werden mal paar Fragen in nächster Zeit gestellt.

Wie kann man so frech ein Interview führen, wenn man im Hintergrund so eine riesen Show abgezogen hat.

Zitat von: kijimea am 06 November 2025, 18:43:00
Volkswagen AG: deutsches börsennotiertes Aktiengesellschaftsrecht mit Sitz in Wolfsburg.
→ Unterliegt strengem Konzernrecht, Kapitalerhaltungsvorschriften und Publizitätspflichten.
VW kann nicht einfach Milliarden an Dividenden ausschütten, Tochtergesellschaften leeren oder Vermögen verschieben, ohne dass Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsräte und Finanzaufsicht eingreifen


Das mag in Deutschland so sein, in Malta hingegen scheint es kein Problem zu sein und wurde lt. dem Artikel auch rechtlich von Wirtschaftsprüfern abgesegnet.

Zitat von: Hitdajack am 06 November 2025, 18:45:24
Gebe ich dir wiederum recht! Jedoch hat der EuGH Anwalt doch der Verschieberei einen Riegel vorgeschoben?

Riegel hilft nur, wenn man nachweisen kann, dass die Umstrukturierung gezielt zur Gläubigervereitelung gemacht wurde
Und das ist der schwierige Teil...

Denn die könnten argumentieren: Die Restrukturierung sei Teil der Übernahme gewesen, alles sei betriebswirtschaftlich begründet blabla, nicht auf laufende Prozesse bezogen, sondern auf eine ,,strategische Neuausrichtung".

:'(

Ruhig bleiben und schlafen können definitiv die Anwälte hüben und drüben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wir sollten Ruhe bewahren. Können wir sowieso nicht ändern. Spannend finde ich aber das die Eintragungen öffentlich zu sehen sind.

https://www.northdata.de/Ti2520Co%C2%B7%2520Ltd%C2%B7,%2520St%C2%B7%2520Jul,%2520MT/_c6459430102

Letztens Jahr und dieses Jahr im März.
Das musste eigentlich bekannt sein.
Da steht noch eine andere Holding.

Das der Anteilseigner die Anteile über eine Steueroase gekauft hat war doch schon 2016 bekannt.Warum wundert das jeden jetzt auf einmal. Wahrscheinlich machen die das um selbst Steuer zu sparen....



Eigentlich müsste ein Geschäftsführer bei ungewissen Verbindlichkeiten Rückstellungen aufbauen. Geschieht das nicht, dann hätte dies strafrechtliche Relevanz für die Geschäftsführer, laut meinen Anwalt. Bin mal gespannt wie das in der Praxis dann wird.

#4557
Zitat von: Hudini am 06 November 2025, 20:05:09
Und die GGL so?

Die wird von einem stammelnden Kasper geführt, was erwartest du ? Fast schon bezeichnend bezüglich dem Umgang ggü. der Anbieter
Naja wenigstens weiß ich jetzt an wen ich die Limitklage zu richten habe :D


1. Die Leitung übernimmt nach gewissen Abständen ein anderes Bundesland!
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An alle RA, warum wisst ihr es jetzt auf einmal alles besser? Bei Linkeind. Wird der Geschäftsabschluss geteilt? Der war doch schon längst bekannt.

Ich persönlich finde das ganze Thema insgesamt ganz komisch. Die RA ändern ihre Meinung...

Ist das nicht komisch. Nachdem Interview äußern sich die RA alle positiv.

Jetzt schreibt ein RA bei LinkedIn der CEO hat keine Rückzahlung versprochen und es gibt keine öffentlichen Zusagen auf Gerichtsurteile sondern aus den EuGH Urteil.

Schon merkwürdig wie sich die RA verhalten

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