ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Zitat von: DestructionDaddy am 20 März 2026, 09:24:20Wer jetzt noch Vergleiche annimmt, dem ist auch nicht mehr zu helfen  :D
Gewinnen und Geld bekommen ist nach wie vor ein zweites Paar Stiefel.
Bei den Zahlen zB wäre ich mir da nicht so sicher. Hat Staudt ja auch angesprochen dass es durchaus möglich ist leere Hüllen zu pfänden. Natürlich nicht bei allen, aber bei einigen vorstellbar.
Was soll denen groß passieren? Die GGL hat sich zu der Zeit vor der Existenz der Behörde ja schon geäußert.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Roy wovon hast du die Nacht geträumt???
Das das Verfahren nicht beendet ist ist mir schon klar aber eine andere Entscheidung kann es gar nicht mehr geben 😂😂😂😂😂😂😂

Warum kann man nur so sein.

Ihr seit alle ein Witz!
In allen Punkten hatte ich im Nachhinein recht und immer noch macht ihr HalliGalli hahahahahah

Deine Naivität ist auf eine seltsame Art echt erfrischend😂

Ist schon schwer zu lesen und zu verstehen, oder?

Der andere User hat von Urteil gesprochen, daher habe ich ihn korrigiert.
Und der EuGH folgt nicht immer dem GA zu 100%, das sollte man immer erwähnen.

@Roy Verstehe, wobei diese Zusicherung dann auch im LG/OLG Termin vorgebracht werden müsste, oder? Also würde es dann wieder erstmal losgehen und dann nach dem Einwand wieder ausgesetzt werden und auf BGH gewartet werden? Rein theoretisch. Puh, das könnte echt noch sehr lange dauern.

Wenn ausgesetzt ist bis zum EuGH-Urteil wüsste ich erst mal nicht, warum wegen der Ausnahme auf den BGH gewartet werden soll. Der Anbieter müsste das vor dem LG/OLG vorbringen. Und dann wäre doch der einzige Grund, bis zum BGH aussetzen zu lassen, wenn etwas vorgebracht wird, bei dem das OLG/LG nicht sicher ist, ob es den Anforderungen des EuGH an eine Ausnahme genügt. Und was soll das sein? Wenn es eine Zusage gab à la ,,Olli Kahn darf das alles ohne Lizenz, liebe Grüße, der Bundeskanzler", dann ist das erfüllt. Und wenn der Anbieter seinen Eindruck einer Duldung oder so als diese Zusicherung verkaufen will, ist das LG/OLG fähig zu sagen, das ist Bullshit. Und wenn es etwas höchstgenau interpretierbares geben sollte, was der BGH einheitlich entscheiden müsste, dürften wir das wissen, weil es wie hier schon gesagt wohl das erste Verteidigungsargument der Anbieter gewesen wäre.

finde das viel interessanter und besorgniserregender, wenn viele Glücksspielanwälte das als absolute Neuigkeit verkaufen, daß der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend ist und nicht, weil man im Urlaub mal gezockt hat und entsprechende, klageabweisende Urteile daher wegen Aussichtslosigkeit nicht angegriffen werden oder auch die vorherige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs usw., gar nicht bekannt und eingebracht wurde.

ist aber gar nicht verkehrt. da jeder Anwalt eine Haftpflichtversicherung hat, ist bei einem Schadensersatzprozess da wohl eher was zu holen, als bei einem Anbieter, der gefühlt jede Woche einen neuen Betreiber hat, der mit der vorherigen Betreibergesellschaft absolut nichts zu tun hat.

insofern scheint es meiner Meinung nach, nur noch eine Frage der Zeit zu sein, wenn Prozesskostenfinanzierer demnächst Prozesse gegen prozesskostenfinanzierte Glücksspielanwälte führen, die Prozesse verloren haben, weil sie nicht wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der gewöhnliche Aufenthalt der entscheidende Faktor ist und war usw. und sie das Gericht darauf nicht hingewiesen haben.

Zitat von: Roy1234 am 19 März 2026, 14:46:42Vielleicht geht's ja hier etwas schneller.
Knapp 4 Monate bis zu den Gerichtsferien.
17.7. bis 31.8.

Gerichtsferien gibt es schon ewig nicht mehr.
Dafür gibt es immer mehr Teilzeitstellen, wo teilweise die Teilzeitstellen im Homeoffice sind, wo weni..ähm konzentrierter gearbeitet wird.

auf der LG-Ebene, gibts auch immer mehr Proberichter, die dann auch schneller ihr Dezernat wechseln bzw wechseln müssen, dann kommt der nächste Proberichter oder ein anderer, der die Parteien gerne nochmal anhören möchte. dann gibts einen Termin in paar Monaten, der dann von jetzt auf gleich aus dienstlichen Gründen aufgehoben werden kann mit neuem Termin. Der Gegneranwalt ist dann verhindert, der eigene Anwalt auch, dann haben wir Ostern, dann haben wir Sommerferien, dann schon wieder Weihnachten und dann schon wieder einen Dezernatswechsel. Dann gibt es einen Vergleichsvorschlag, der besprochen werden muss, die Besprechung konnte aber noch nicht durchgeführt werden, weshalb um Fristverlängerung gebeten wird. blabla


In der Zeit, werden schon weitere Betreibergesellschaften gegründet, usw.

man braucht wirklich Glück, an eine vollwertige, Vollzeit-Kammer mit einer Vollzeit-Geschäftsstelle zu landen.

Das geht jetzt Schlag auf Schlag. Was denkt Ihr, wieso die Termine zeitlich so nah aneinander liegen. Bill 55 ist dieses Jahr noch weg vom Tisch. Wer ein rechtskräftiges Urteil hat, sollte safe sein. Wenn ich offene Kredite habe, kann ich dass Geld auf meinem Konto nicht meiner Freundin überweisen und dann sagen sorry bin pleite. Da wird dann geprüft, seit wann die Forderung besteht und ob zu dem Zeitpunkt Geld verschoben wurde, Insolvenzverschleppung. Und dann kannst die Geschäftsführer an ein Eiern nehmen.

Ist völlig egal,
dann schau mal auf die Curia Seite.
Da steht sehr wohl noch der Ferientermin vom 17.7. bis 31.8.
Klar arbeiten da auch welche jedoch wird es so wie ich es verstehe keine Termine geben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Klopapier
Na ja ich denke das der Staat das geduldet hat steht schon in den meisten Klageerwiderungen. Da wird der BGH vermutlich schon einen schriftlichen Nachweis von den OC's anfordern um zu entscheiden. Werden sie nicht haben, aber wieder the one and only... Zeit.
Ich denke auch die wissen jetzt dass sie aus der Nummer nicht mehr rauskommen. Aber Zeit schinden geht immer und auch das ist Geld.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sobald die Fälle beim OLG liegen bzw ausgesetzt sind, darf doch eh nichts mehr eingebracht werden. Sondern es wird nur noch geprüft ob irgendwas falsch beurteilt wurde.

Ist das so Eddy? Dann sollte das im BGH Fall auch nicht mehr möglich sein, oder?


Das stimmt so pauschal nicht Eddy.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, zumal so eine Erlaubnis ja auch gar nicht vorgebracht wurde

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums