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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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UPDATE Geschäftsführerhaftung - zweite OGH Entscheidung veröffentlicht 🎰 ‼️

Nun hat auch der OGH im Fall 5 Ob 8/26a (Link zur E in den Kommentaren), welcher dem EuGH (Wunner) vorgelegt wurde, entschieden.

In diesem von mir gefühlten Verfahren wurde die Geschäftsführung des ehemaligen Casinos ....persönlich haftbar gemacht - nun erging der erste Teilerfolg. In dieser nunmehr bereits zweiten OGH Entscheidung nach Wunner kam der OGH zu folgendem Ergebnis:

✅️ Gerichtstand in Österreich
✅️ Österreichisches Recht ist anwendbar
✅️ Geschäftsführerhaftung nach österreichischem Recht grundsätzlich bejaht:

"Nach zum österreichischen Recht ergangener Rechtsprechung kann eine Außenhaftung eines Organs einer Gesellschaft bei schuldhafter Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 1301 ABGB bestehen, wobei Spielerschutzvorschriften des GSpG bereits als Schutzgesetze qualifiziert wurden (RS0128696; 6 Ob 168/19b mwN)."

Somit geht es nun an die inhaltlichen Verfahren, da Zuständigkeit und anwendbares Recht geklärt sind! Freilich schwierig wird es für die Geschäftsführung illegaler Online-Casinos bei der Verschuldensfrage - nach der Rechtsprechung muss sich nämlich die Geschäftsführung von Verschulden freibeweisen. Kein einfaches Unterfangen bei einer jahrelang derart klaren Rechtslage!

Zitat von: Olli am 02 April 2026, 06:38:11Gestern kam im Intranet meines AG der Hinweis auf eine neue Dienstvereinbarung - zur Nutzung von KI!

Wir haben Firmenaccounts, da lässt sich einstellen inwieweit die KI deine Daten für eigene Zwecke nutzt :-)
Ansonsten kannst du theoretisch alles öffentlich wiederfinden, was du in die KI fütterst.
Daher die Anweisungen nie irgendwelche mehr oder weniger vertrauliche Daten in irgendeine KI zu füttern.

Das zu dem Thema, dass so einige ChatGPT und Konsortern auch mal gern als Lebensberater verwenden.

Danke, Jaymic, daß mal jemand darauf hinweist, daß es eben nicht Aufgabe der GGL ist, Urteile einzelner Spieler durchzusetzen, sondern die Lizenzvergabe und das Einhalten der 'Regeln' zu überwachen.

@Hitdajack
War Spaß wie der Smiley ausdrückt.
Er ist halt oft sehr negativ.

@Olli
KI und Co sind als Hinweis ganz nützlich vor allem wenn Quellen dabei angegeben werden. Verlassen würde ich mich da auch nicht drauf.

@Tal
Das wissen denke ich die meisten.
Es gibt aber außerhalb dessen genug Kritikpunkte an der GGL.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Jaymic Die GGL wurde schon von Anwälten diesbezüglich angeschrieben und haben eine deutliche Absage bekommen, dass die Lizenzvergabe eben nicht in Gefahr sind. Entweder wartet man auch aufs EuGH(man ist nicht für Rückforderungen zuständig), oder die neue Lizenz wurde mit Spielerschutzversprechungen vergeben die eingehalten werden.

Ich weiß nicht ganz, was man immer noch von der GGL erwartet. Die hat sich ja schon recht eindeutig positioniert.

Wenn dem so ist, wo kann man ein Antwortschreiben denn der GGL sehen?
Damit ich die Argumentation der ggl evtl nachvollziehen kann.
Wenn Anwälte diese haben sind die Schreiben veröffentlicht?

@Roy

Danke für die Belehrung.
Aber wie man ja gerade erst an einer der Reaktionen gesehen hat, ist das anscheinend nicht jedem klar...

Ansonsten stimme ich dir aber zu; an dem Haufen bürokratischer Schlaftabletten gibt es auch so genug auszusetzen.

Ich finde, man muss hier zwei Dinge sauber trennen:

Die GGL ist natürlich nicht dafür da, einzelne Urteile für Spieler zu vollstrecken.
Daraus folgt aber nicht automatisch, dass das Verhalten konzernverbundener Gesellschaften aufsichtsrechtlich irrelevant ist.
Wenn ein Konzern in Deutschland über lizenzierte Gesellschaften am Markt ist und zugleich eine andere Konzerngesellschaft rechtskräftige Urteile faktisch ins Leere laufen lässt, dann darf man zumindest die Frage stellen, ob das etwas über Zuverlässigkeit, Konzernstruktur und tatsächliche Haltung gegenüber rechtlichen Verpflichtungen aussagt.
Ob die GGL das bisher kleinreded oder mit Textbausteinen beantwortet, ist noch kein Gegenargument. Das zeigt erstmal nur, auf welche Position sie sich zurückzieht. Hinnehmen muss man diese Position deshalb aber nicht.

Die Frage ist also nicht: Soll die GGL Geld eintreiben?
Sondern: Darf die GGL solche Konstellationen bei der aufsichtsrechtlichen Bewertung einfach ausblenden?
Genau diese Diskussion finde ich berechtigt.

Ja, genau das ist der Punkt. Die Art und Weise, wie die GGL die 'Regulierungen' handhabt, ist an sich schon schlimm genug.
Die Diskussion darüber ist daher mehr als berechtigt.

Einige vermischen das aber gerne Mal, und schieben ihr in ihrem durchaus berechtigten Ärger auch Sachen zu, die eben nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Das hilft aber keinem, und führte in der Vergangenheit schon öfter zu seitenweisen unschönen Diskussionen. Unnötigerweise, weil eben von falschen Tatsachen ausgegangen wurde.

Das ist alles, was ich anmerken wollte.

@Tal
War ja keine Belehrung von mir und ich schrieb ja nicht alle sondern die meisten.
Ich denke sowieso dass bei diesem Thema aneinander vorbei geredet wird.
Hudinis Antwort trifft komplett den Punkt.
Wenn ich die GGL noch schlechter ins Licht stellen will muss ich nur anmerken dass es inzwischen Urteile gibt betreffend der legalen Neuzeit. Und hier muss der Verein sofort reagieren. Nicht auf das Urteil selbst, aber es wurden jetzt schon wieder Regeln gebrochen was den Spielerschutz betrifft. Und selbst hier wird zugeschaut.
Wo sind die Strafen und Abmahnungen?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Kurze Info an euch:
Mein ausgesetztes Verfahren am Landgericht in Nordrhein-Westfalen wird nun tatsächlich wieder aufgenommen.

Nachdem mein Anwalt nach der Bekanntgabe des Schlussantrags ein Schreiben an das Gericht geschickt hatte, kam gestern die Rückmeldung: Das Verfahren wird fortgeführt. Damit hätte ich nie gerechnet.

Die Gegenseite hat jetzt einen Monat Zeit, um nachzuweisen, ob es von Gerichten oder Behörden Bestätigungen gab, dass sie Sportwetten anbieten durften.

Anschließend wird der Richter eine Entscheidung treffen ( nach Aktenlage) Eine weitere mündliche Verhandlung wird es nicht mehr geben.

Vielleicht fragt ihr auch mal bei euren Anwälten nach.

Sehr schön. Viel Erfolg.

Witzig, Anfang der Woche wurde mir von meiner Kanzlei felsenfest versichert, dass dies, Elbe Wiederaufnahme des Verfahrens ersuchen, NICHTS bringt. Hältst uns auf dem laufenden, das klingt sehr spannend.

@Hitdajack Das ist leider wieder total LG abhängig, also ich würde deiner Kanzlei hier sogar glauben. Mein Termin war 2 Woche vor dem Antrag und wurde dennoch ausgesetzt bis zum Urteil.
Hier entscheidet jedes LG wieder mal eigenständig.

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