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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#6090
@Rubbel

Wenn ich dazu etwas schreibe gibt es nur wilde Diskussionen.
Nur für Rubbel
Wer Sportwetten oder ähnl. spielen will, sollte sein Limit zuerst anhand eines Gehaltsnachweises bei Lugas oder dem Anbieter freischalten müssen.
Das Lugas Limit sollte deutlich gestaffelt und reduziert werden, zb bei 2k Netto max. 300 Euro Lugas usw.
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Olli wie bereits erwähnt hat.
Wenn ein zb. spielsüchtiger Bürgergeldempfänger ein mögliches 1000 Euro Lugas Limit hat ist das unverhältnismäßig und wir weit weg von Spielerschutz.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Regulierung maximal elegant in die Praxis überführt – zumindest theoretisch.

Fangen wir mit den Whitelist- und Lizenzprozessen an: Ein System, so klar strukturiert, dass Anbieter praktisch intuitiv verstehen, welche Anforderungen gelten. Also nach der dritten Nachreichung, zwei Rückfragen und einem dezenten Nervenzusammenbruch. Aber hey – wer braucht schon Planbarkeit, wenn er Charakterbildung haben kann?

Dann die Werberichtlinien: herrlich präzise formuliert. Glücksspiel darf beworben werden – aber bitte nicht zu auffällig, nicht zu attraktiv, nicht zu häufig und am besten auch nicht so, dass es jemand wahrnimmt. Ein bisschen wie ein Konzert, bei dem die Musik bitte nur sehr leise im Hintergrund läuft, damit sich niemand gestört fühlt.

Besonders beeindruckend ist das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat. Ein genial einfaches Konzept: zentral geregelt, technisch umgesetzt über ein länderübergreifendes System, das natürlich jederzeit reibungslos funktioniert und niemals zu Verzögerungen oder Verwirrung führt. Spieler lieben schließlich nichts mehr als spontane Systemabfragen beim Einloggen.

Und dann das OASIS-Sperrsystem – ein echtes Meisterwerk. Einmal gesperrt, überall gesperrt. Außer natürlich, man landet auf Seiten, die sich ohnehin nicht für deutsche Regulierung interessieren. Aber das ist ja auch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist: innerhalb des regulierten Systems funktioniert es. Meistens. Vermutlich.

Nicht zu vergessen die IP- und DNS-Sperren gegen illegale Anbieter: hochmoderne Maßnahmen, die sicherstellen, dass... nun ja... zumindest der durchschnittlich unmotivierte Nutzer kurz innehält. Für alle anderen gibt es dann diese spannende Lernreise in Sachen ,,Wie funktioniert das Internet eigentlich?"

Auch die Trennung von Spielarten (Casino, Poker, Sportwetten) ist ein echtes Highlight. Warum alles in einer Lizenz bündeln, wenn man es auch schön fragmentieren kann? Das sorgt für Übersichtlichkeit – besonders bei denen, die den Überblick behalten müssen.

Und schließlich die Geschwindigkeit der Maßnahmen: Während der Markt sich in Echtzeit bewegt, setzt die GGL auf nachhaltige Entschleunigung. Entscheidungen reifen hier wie ein guter Wein – oder wie ein Antrag, der seit Monaten ,,in Prüfung" ist.

Kurz gesagt: Die GGL liefert ein fast schon künstlerisches Gleichgewicht aus Kontrolle, Komplexität und konsequenter Praxisferne. Nicht, weil sie es nicht besser könnte – sondern weil sie uns allen die Chance gibt, Geduld, Resilienz und Interpretationsfähigkeit zu trainieren.

MM. müsste genau diese Personengruppe gegen Lugas 1000 klagen, die Spielsüchtig sind, viel verloren haben und ein geringes Einkommen hat.

Werden eigentlich Klagen zwecks Limitverstoß die durch Vergleich zurückgenommen wurden auch gemeldet, oder werden die unter den Teppich gekehrt?

Weiß das jemand?

Wie genau meinst du das? Also gemeldet an wen?
Wenn ein Vergleich zu Stande kommt dann wird ja Stillschweigen vereinbart, also gemeldet, wird da logischerweise nichts.

Also wird der Verstoß wegen der Limitverletzung des Anbieters nicht öffentlich?


Wenn es mit einem Vergleich endet, dann wird es nicht öffentlich bekannt, da der Vergleichsvertrag das beidseitig nicht zulässt, das ist korrekt.
Daher werden Limitklagen auch mit einem sehr hohen Prozentsatz mittlerweile verglichen.(65 bis 80%)

Limit vergleichen? Da muss man schon dringend wieder Geld fürs zocken brauchen.
Das ist ein Regelverstoß und sollte 100 Prozent einbringen. Aber klar so kehrt man sein Problem unter den Tisch. Vergleiche sind immer gut für Anbieter. Weniger zurückzahlen und gleichzeitig Maulkorb für das verbreiten in der Öffentlichkeit.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6098
Naja so pauschal kann man das nicht sagen. Schau dir die Kosten bei z.B. 10k über alle Instanzen an. Das wirst als Betroffener(mit oftmals hohen Schulden) in der Regel nicht selbst stemmen bzw. durchhalten können. Das wissen natürlich die Anbieter. Ich habe auch ein Limitfall selbst am laufen, aber auch nur weil der Betrag noch im Rahmen ist. Vergleich käme bei mir nur hochstelligen Prozentbereich  plus Kosten in Frage.
 

Update: Anwaltliches Schreiben an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder - Anstalt des öffentlichen Rechts – und an alle 16 Landesinnenministerien

Vor einigen Wochen haben wir hier über die Eingaben von über 300 Spielern an die GGL berichtet. Dann über die Antwort der GGL, die im Wesentlichen auf das Gläubigerrisiko verwies.

Mit heutigem Datum haben wir ein weiteres anwaltliches Schreiben an die GGL gerichtet. Darin setzen wir uns im Detail mit der Rechtsauffassung der Behörde auseinander – und zeigen auf, warum die Situation bei tippinsklo nach unserer Auffassung kein gewöhnliches Gläubigerrisiko ist, sondern eine aufsichtsrechtliche Frage.

Die Kernpunkte:
- Das Eigenkapital der lizenzierten Betreibergesellschaft beträgt 4,9 Millionen Euro. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen bei 378,7 Millionen Euro. Texaco selbst räumt ein, ohne Unterstützung der Muttergesellschaft nicht überlebensfähig zu sein.

- Sämtliche wesentlichen Vermögenswerte – Marke, Software, Tochtergesellschaften, Kundenstamm – wurden 2024 an die Muttergesellschaft veräußert. Gleichzeitig floss eine Dividende von über 1,087 Milliarden Euro netto ab.

- Die Rückstellungen für Spielerklagen betragen 8 Millionen Euro – bei geschätzten Gesamtforderungen von über 150 Millionen Euro. Das LG Mainz hat diese Rückstellungen in seinem Arrestbefehl als ,,kaufmännisch nicht vertretbar" eingestuft.

Wir haben die GGL aufgefordert, die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von schlagmichtot gem. § 4a GlüStV zu überprüfen, die Bankbürgschaft auf die gesetzliche Höchstgrenze von 50 Millionen Euro zu erhöhen und eine Neulizenzierung verbundener Konzernunternehmen im Insolvenzfall zu verhindern.

Parallel haben wir alle 16 Landesinnenministerien informiert – als Mitglieder des Verwaltungsrats der GGL tragen sie die politische Verantwortung für eine funktionierende Glücksspielaufsicht.

Die Frage bleibt dieselbe: Kann eine Betreibergesellschaft als ,,zuverlässig" gelten, die über keine eigenen Vermögenswerte mehr verfügt, bilanziell überschuldet ist und deren Geschäftsführung die Haftungsmasse bewusst an die Konzernmutter verschoben hat?

Wir erwarten die Reaktion der GGL – und der Ministerien.


Von Sascha Münch bei LinkedIn



Super! Von Anwaltseite muss hier stetiger Druck aufgebaut werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6101
Roy, die meisten hier haben einen Haufen Schulden aufgebaut und haben Prozesse laufen die seit 3-5 Jahren gehen und haben nicht einen Cent gesehen.

Limitklagen sollten 100% bringen, korrekt. Aber ein sehr großer Anteil der Anbieter hat inzwischen die Gesellschaft gewechselt, und der Prozess geht hier auch über mehrere Instanzen. Wird man Recht bekommen? Definitiv. Wird man das Geld dann erhalten? Keine Ahnung.
Daher kann ich durchaus jeden verstehen der 75%+ Anwaltskosten annimmt, und finde es schwierig zu sagen, dass man das nur annimmt weil man Geld zum Zocken braucht.
Und mit der Argumentation, dass man sowieso zu 100% gewinnt, wäre es auch dumm einen PKF zu nutzen.

Was bringt es dem einzelnen wenn ein Verstoß öffentlich wird und nur paar tausend Euro Strafe rauskommt für den Anbieter? Wenn man sieht, dass es den Anbieters sowieso nicht schadet?

Aber Vergleich sowieso ein leidiges Thema. Muss jeder für sich entschieden.

Ich rede nur von Limit bei den jetzigen Whitelist Klitschen. Da ändert sich der Betreiber nicht von heute auf morgen.

Aber egal du hast Recht dass bei Vergleichen jeder selbst nach seiner Situation entscheiden muss.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Mir ging es bei meinem Vergleich nicht um meine finanzielle Situation. Mir ging es darum etwas zurück zu bekommen. So habe ich etwas zurück, was nun auf dem Tagesgeldkonto liegt, wo man zwar nicht unmengen bekommt, aber täglich Zinsen.

Wer weiß wie lange sich das noch zieht, und wer weiß ob ich den gleichen Vergleich dann erst in 2 Jahren bekommen hätte. Das Thema kann man mittlerweile aus meiner Sicht auch als Zockerrei abstempeln. Sicherheit und Planbarkeit sind oft mehr wert als ein mögliches, aber unsicheres Maximum.


Jetzt warte ich erstmal auf Looser, der mir dann erklärt, dass alles sicher sei und die Anbieter sich schon nach unseren Ibans erkundigen :)

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