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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#6105
rein rechtlich i. S. von Gerechtigkeit, also mal abgesehen vom individuellen Schuldenstand, wirken diese Vergleiche - oder auch Abfindungen - auf mich in dieser ganzen Misere am übelsten.
Hier werden durch diese Geheimhaltungsverträge, die sowieso schon durh halbseidene Machenschaften Geschädigten quasi gezwungen, mit den Anbietern gemeinsame Sache zu machen.
Dabei müsste mE ein Versuch, einem Geschädigten so einen Deal anzubieten, gesondert bestraft werden.
Schließlich vergeben die Anbieter diese 'Vergleiche' ja nur, weil sie sich klar darüber sind, dass sie das vor viel grßerem Ärger bewahrt.
DAS ist doch wirklich unterste Schublade und zwingt eben zu quasi 'Mittäterschaft'.
Was sollte eigentlich passieren bei Veröffentlichung solcher Geschäftsmethoden?
Frage mal an z.B. Bobby ...
--Meist ist Geist geil--

Sehe ich auch so.

Mir ist gestern Bewusst geworden, dass ich mit Vergleichsannahme den Anbieter noch Decke. Das kann es ja auch nicht sein.

Er zahlt zwar, seine Delikte bleiben aber wohl im verborgenen.

... und was wäre so schlimm daran, wenn Du Dich nicht an die Geheimhaltung hieltest?
--Meist ist Geist geil--

dass ich im schlimmsten Fall die 100.000 zurückzahlen müsste bzw. Strafen möglich wären.

Ich habe soeben meinen Anwalt zu diesem Thema kontaktiert.

 :o  :o  :o
wg. Nichteinhaltung einer eigentlich doch unlauteren Vereinbarung??
Das klingt beinahe mafiös.
Wenn man bedenkt, welche Story dahintersteckt.
Wenn ich mich moralisch mit der Deckung eines Gauners nicht mehr wohlfühle, soll ich büßen? Was müssste denn mehr Furore machen?
Also ... das übersteigt meine Vorstellungskraft, glaube ich.
--Meist ist Geist geil--

Bei Verstoß drohen erhebliche Konsequenzen:

Rückzahlung der gesamten xx.000 €,
zusätzlich 5.000 € Vertragsstrafe,
plus eventuell weitere Schadensersatzansprüche.

Rückzahlung der gesamten xx.000 €,
zusätzlich 5.000 € Vertragsstrafe,
plus eventuell weitere Schadensersatzansprüche.

Dinge, die umgekehrt, ggb. illegalen OCs, generell erforderlichh sind. Interessant 8)  8)
--Meist ist Geist geil--

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und Ihr Angebot.

Da es mir in diesem Fall eher um eine allgemeine rechtliche Einordnung für einen möglichen Beitrag bzw. zur Information der Öffentlichkeit geht und nicht um eine konkrete Einzelfallprüfung, möchte ich derzeit von einer kostenpflichtigen Beauftragung absehen.

Unabhängig davon halte ich das Thema ,,Vergleich vs. Klagegewinn" für sehr relevant und bin überzeugt, dass es auf großes Interesse stoßen würde, da viele Betroffene vor genau dieser Entscheidung stehen.

Falls Sie hierzu einmal eine allgemeine Einschätzung oder einen kurzen Beitrag (z. B. für anwalt.de) veröffentlichen möchten, würde ich mich freuen, diesen zu lesen.

Vielen Dank nochmals und freundliche Grüße

Meistens steht es im Vergleichsangebot drin, wieviel die Strafe wäre. Bei mir standen an die 2k drin vor einigen Jahren.

Bei 2000 € Strafe würde ich das auch veröffentlichen. Aber nicht bei 100.000.

Wo wir beim Thema Strafen wären. Anbieter ignorieren die Regeln weil die Strafen einfach ein Witz sind.

Als Bürger muss ich gleich meine ganzen Existenz aufs Spiel setzen, wenn ich zur Aufklärung deren Machenschaften beitragen möchte.

Es gibt ja nicht nur im Glücksspiel Vergleiche, die gibt es ja überall in allen Bereichen. Man kann auch nicht alles haben.

@Roy Da muss ich dir leider widersprechen, auch Whitelist Anbieter haben im letzten Jahr erfolgreich die Gesellschaft gewechselt. Mein Anwalt hat damals versucht es mit der GGL zu klären, aber wurde abgeblockt.

Vielleicht sollte dann mal Klage gegen diesen Laden erhoben werden.
Ursprünglich ist es ja, soweit ich weiß, gedacht als Schutzschirm für Spieler gewesen und nicht als Hilfskraft für Verfehlungen von OC's.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hat bestimmt schon mal einer gefragt aber , hat jemand denselben Betreiber mehrfach verklagt?

GS ohne Lizenz bis 21 ( läuft seit 23 bei mir )

Und jetzt nochmal wegen Limitverstoss 21-23? Macht das Sinn? Geht das? Jemand Erfahrung?

Ja, ist bei mir bei den Jahreszahlen auch so. Sind zwei separate und unabhängige Verfahren. Bei dem aus der Zeit vor 2021 hab ich schon ein Urteil (gewonnen) und es ist derzeit am OLG ausgesetzt. Bei der Limitklage folgt in Kürze die Klageerwiderung, ist also noch recht frisch.

Dominator ist für einen Spielsüchtigen ein heißer Name 😂😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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