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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#7440
@Neuanfang11
Ich gehe davon aus, dass du dich jetzt hier abmeldest. Dein letzter Beitrag ist für mich nicht akzeptabel. Unser Verein finanziert dieses Forum aus Spenden. Die kommen allerdings - abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen - nicht von denen, die hier schreiben.
Diejenigen, die hier schreiben, nutzen das Angebot kostenfrei und halten es auch für selbstverständlich, dass andere für sie zahlen. Du kannst dich entschuldigen - hier öffentlich oder bei mir privat - und dein Verhalten ändern oder dich abmelden. Dann aber bitte für immer.
Ilona
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

#7441
Entschuldigen? Wie bitte? Weil ich den ,,Umgangston" hier zwischenmenschlich kritisiere? Wenn der heutige Beitrag der ,,standart" wird sollte man ernsthaft überlegen ob man es wirklich nutzt!

Ich habe mich vor einigen Wochen schon öffentlich entschuldigt. Es hat keiner reagiert!

Ich wollte wirklich von Herzen was dem e.V. Spenden aber das tun ja schon viele Leute und ich darf es kostenlos nutzen. Wenn man das den Nutzer vorhält sollte man überhaupt seine Ziele überdenken...

Wofür hat man überhaupt ein Forum?
Unglaublich.

warum regst du dich hier so auf und versuchst schaden anzurichten , ich kann die letzten Seiten nicht verwerfliches finden außer deinem gequatsche.

#7443
Man erwartet nach 497 Seiten tatsächlich immer noch einen netten Umgangston, wenn man nicht nachlesen möchte und Themen die überhaupt nicht diskutiert werden können im wöchentlichen Rhythmus abgefragt werden. Dann solltet ihr eigentlich auch so ein dickes Fell besitzen und auch Witze ertragen können. Die Opferrolle passt hier nicht ganz.

Ihr wollt eins lesen: Die Anbieter werden in naher Zeit zu 100% zahlen.

Das wird euch aber keiner ausser -neuanfang11- sagen.
Zu neuanfang/positive wurde in den Jahren schon so viel gesagt. Das lohnt sich nicht mehr. Du wirst dich nicht anpassen und deine Theorien werden Theorien bleiben, auch wenn du sie gerne als Fakten verkaufen willst. Das ist eher das Problem als der "Umgangston".

@TicTacToe Du hast damals nach der Sicherheitsleistung gefragt, und Antworten bekommen. Dein Fall scheint beim BGH zu liegen. Du könntest uns auch und andere Mitglieder gerne darüber informieren, wie es mit deiner Sicherheitsleistung gelaufen ist. Habt ihr Sie angefordert? Hast du Sie hinterlegt? Andererseits schreibst Du auch dass der Anbieter die hinterlegen muss. So etwas lässt sich doch super diskutieren. Anstatt immer nur zu fragen ob es Zahlungen gibt.

Ich bin zwar nicht mehr so oft aktiv in diesem Forum, aber wenn ich hier lese, dass hier gestritten wird, dann kommt es mir echt hoch. Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt. Es hat mir in der schweren Zeit geholfen, nun bin ich zwei Jahre spielfrei und kriege mein Leben auf die Reihe. Olli hatte damals ein offenes Ohr für mich und hat mir mit privaten Nachrichten sowie im Forum Mut gemacht. Jetzt muss ich hier lesen, dass hier Leute den Umgangston kritisieren. Man sollte sich im Klaren sein warum man überhaupt in der Gruppe ist! Ich bin mir dessen bewusst und bin froh mich damals hier angemeldet zu haben und das es Leute gibt die einem mit Rat zur Seite stehen. Also haltet den Ball flach, vor allem Neuanfang. Niemand zwingt dich hier zu sein, wenn dir der ,,Umgangston" nicht passt. Womöglich passt dir meiner auch nicht. Bleibt doch einfach alle diskret und diskutiert. Wir haben alle das selbe Problem, statt zu streiten sollten wir uns gegenseitig helfen!

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2026 durch den Vorsitzenden
Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, die Richter
Feddersen und Odörfer
beschlossen:
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision ge-
gen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 17. Zivilsenat - vom
24. Februar 2025 zugelassen. Die Frage, ob der Anspruch eines Ver-
brauchers auf Rückerstattung von Spielverlusten aus § 812 Abs. 1
Satz 1 Fall 1, § 134 BGB oder 823 Abs. 2 BGB wegen einer Verletzung
des Verbots der Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet nach
§ 4 Abs. 4 GlüStV 2012 voraussetzt, dass der Verbraucher sich bei den
jeweiligen Spielteilnahmen im Geltungsbereich des Glücksspielstaats-
vertrags aufgehalten hat, hat grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 ZPO). Im Übrigen wird von einer Begründung gemäß
§ 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.
Koch Löffler Schwonke
Feddersen Odörfer
Vorinstanzen:
LG München II, Entscheidung vom 28.06.2024 - 2 O 674/23 -
OLG München, Entscheidung vom 24.02.2025 - 17 U 2661/24 e -

Einsätze aus dem Ausland wird nun Thema bei
BGH.

Mich überraschen die Entscheidungen aus München. Mir wurde von Kanzleien auch immer gesagt, dass man die Auslandsaufenthalte lieber herausrechnen solle. Das ist meines Erachtens nach falsch und ich gehe fest davon aus, dass sich der BGH dem anschließen wird.

Der Rückforderungsanspruch muss an den Wohnsitz des Verbrauchers geknüpft sein und nicht an den sekundengenauen physischen Aufenthalt bei Klick auf den Wett-Button. Denn der Schutzzweck des Verbots liegt darin, die im Geltungsbereich ansässige Bevölkerung vor den Gefahren unlizenzierter Glücksspielangebote zu bewahren.

Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland (ausgenommen Schleswig Holstein) hat und gezielt durch eine deutschsprachige Website mit deutscher Top-Level-Domain als Kunde angesprochen wird, verliert diesen Schutz nicht dadurch, dass er bei einer einzelnen Wettabgabe zufällig eine Landesgrenze überquert hat. Andernfalls würde der Zweck des Gesetzes, den auch der BGH als Schutz des Spielers ,,vor sich selbst" definiert, durch eine rein technisch-formale Betrachtung unterlaufen.

https://m.youtube.com/watch?v=cSw1eYbfr8I&pp=ugUEEgJkZdIHCQk_CwGHKiGM7w%3D%3D&ra=m

Glückwunsch schon mal nach Österreich! 🇦🇹 nur unsere GGL schläft weiter und hat mit nichts was zutun.

@balou2024

kommt drauf an welcher anbieter sich um eine lizenz bemüht. die wo sich nicht bemühen gegen die wird ein urteil auch nichts bringen , oder?

aber generell sehr gut was da in österreich passiert

Kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Sollte überall so sein, rein der Logik her.

Ähhhhhmmmmm ... ich bin gerade geschockt über die positiven Stimmen zu dem Gesetzesentwurf in Österreich! Ist das jetzt echt Euer Ernst?

Es wurde doch ganz deutlich gesagt:

Der Markt wird geöffnet!

Dann werden zwar einige die Vorgaben erst einmal erfüllen, um eine Lizenz zu erhalten, doch was hat uns die Erfahrung der letzten 20 Jahre im Onlinebereich gezeigt: Sie scheren sich einen Scheiß um die Gesetze! Auch der Grüne wird nicht zahlen und trotzdem ohne Lizenz weiter anbieten!
Was daran ist also gut und eines Glückwunsches wert?
250 € pro Woche erreicht gerade einmal im Februar die 1.000-€-Grenze bei uns ... als Minimum. Und alle vier Jahre auch das noch nicht mal. Über 26 Jahren darf man 1.650 € verzocken. Wer von Euch, die Ihr nun spielfrei seid, hat ein Hobby, dass so viel kostet? Wer hat überhaupt im Monat so viel "übrig"? Und selbst das reich noch nicht, auf Antrag kann dieser Betrag noch erhöht werden ...

Meine Fresse ... was ist aus der Menscheit geworden?

Was ist da wohl zu erwarten, wenn der Markt geöffnet wird?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

@Olli: Ich finde, man darf das Thema nicht so schwarz/weiß sehen.

Sämtliche nicht staatliche Anbieter für illegal zu erklären ist jedenfalls auch nicht die Lösung. Es gibt durchaus Studien dazu, dass ein regulierter Markt zu weniger Problemen führt. Die Debatte gibt es doch zu sämtlichen legalen Suchtmitteln.

Und für die Leute, die ihre halbe Existenz verzockt haben und nun berechtigter Weise die Hoffnung haben dieses Geld wiederzusehen, ist es schlicht und ergreifend eine positive Meldung.

Danke Olli.

Ich dachte schon ich wäre der einzige den dieser Jubel leicht irritiert

Warum sollten sie sich ausgerechnet in Österreich plötzlich an irgendwelche Vorgaben halten, wenn sie es nirgendwo sonst auf der Welt tun?
Es ist eher erschreckend dass AT trotz all der schlechten Beispiele nachzieht.

Und sorry, aber "Öffnet die Märkte für diese Betrüger damit die Kläger von heute eine Chance haben, ihr Geld wiederzubekommen"
Und was ist mit den Klägern von morgen?
Was ist das denn für ein Argument?

"Nach mir die Sintflut!"... ?

Der österreichische Staat ist hochverschuldet. Den Markt zu eröffnen ist eine Möglichkeit für den Staat Einnahmen zu generieren.

Ob es weiterhin schwarze Schafe geben wird ist wohl jedem klar. Momentan geht man von 20 Bewerbern aus die sich um eine Lizenz bemühen.

In Österreich geht es vorwärts. Deutschland kann sich eine große Scheibe abschneiden , von dem kleinen Nachbarn.

Landbasiert wird die ... AG wahrscheinlich das gleiche Schicksal ergehen. Es bleibt spannend








Was wäre denn dein Vorschlag Olli?
Klar gibt's in dem Bereich keine 💯 Lösung, aber es wäre ein Anfang.
Zu dem Panda noch ein Wort, du willst für noch nicht geschehenes eine Lösung, sprich Klagen die es nicht gibt? Na dann mal her mit der Lösung.
Fakt ist dass es ein erster Schritt ist der OK ist. Wenn deren Behörden dann in der Legalität scharfe Strafen ausspricht für vergehen ist und Österreich in allem weit voraus. Und natürlich sind offene nicht gezahlte Urteile ein Bruch jeder Seriosität. Deshalb keine Lizenz.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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