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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Duffi am 14 Juli 2026, 18:47:14möchte und kann dir da nicht sagen ob das was bringt oder nicht.

aber kannst du mir mal erklären, wenn dass wirklich eine option ist, worauf der PKF warten will?

Der PKF möchte auf das EuGH Urteil warten und begründet es damit: aktuell ist auch aus keinen Parallelverfahren eine erfolgreiche Vollstreckung bekannt


#7681
also zunächst dürfte die Situation bei den meisten Betroffenen ähnlich sein;
PKF ist Profin, Kanzlei war Godenstein bis zum forcierten Wechsel zu Rüden ?

Ich habe meine Unterlagen mal durchgesehen, bei G. finde ich keinen Mandatsvertrag, vertragliche Beziehung nur zwischen mir und Profin plus Mandatserteilung für G. aber kein Vertragstext zwischen mir und G., da das zwischen G.und Profin ablief.

Beim Wechsel auf Rueden ebenfalls nur Mandatsübernahme ohne Vertragstext.(insoweit passt das zur heutigen Rüden-Mail, wo es ja sinngemäß heißt, bisherige Tätigkeit solle lediglich "sauber schriftlich festgehalten werden" und Dokument sei erforderlich um von Profin Zahlungen einfordern zu können.

Bis dahin wäre das alles in Ordnung, wenn dann nicht im eigentlichen Vertragstext plötzlich die zusätzliche Verpflichtung "Zahlt Profin trotz Aufforderung nicht oder wird Profin zahlungsunfähig, kann die Kanzlei die Vergütung von Ihnen verlangen".

Für mich liest sich das so.
Bislang galt, solange Profin zahlt arbeitet der Anwalt, bleiben Zahlungen aus wird Tätigkeit eingestellt und Verfahren ist quasi am Ende, aber kein Regress gegen mich.
Mit Unterschrift unter das neue Dokument würde ich nun aber für ausbleibende Zahlungen der Profin selbst von Rüden in Anspruch genommen werden.
Also nix mehr mit kein finanzielles Risiko.
Daher für mich so unannehmbar.

Kann aber genauso gut bedeuten, wenn der PKF insolvent wird, müsste ich um das Verfahren fortzuühren selbst zahlen.
So wäre es wieder normaler Vorgang. Jetzt müsste man Profi sein .




Du hast es eigentlich ganz gut beschrieben, ich würde schlicht auf die bestehende Vertragsbeziehung verweisen. Nichts unterschreiben.

mal abwarten, ob Balou etwas in Erfahrung bringen kann.

Wenn es wirklich nur um eine persönliche Zahlungsverpflichtung bei Insolvenz oder Ausstieg des PKF für dann zukünftige Mandatsweiterführung geht ist das aus meiner Sicht ein normaler Vorgang.
Wenn aber auch Regress für bereits geleistete Arbeit gemeint sein sollte, wäre das so nicht hinnehmbar.
Weiss einer, wie die Vergütung zwischen Anwälten und PKF konkret praktisch abläuft?
Erst zahlen dann leisten, oder stellen die Anwälte ihre Tätigkeitsschritte jeweils rückwirkend in Rechnung. Gerichtsgebühren beispielsweise müssen ja vorab gezahlt werden.
Wie sieht es bei abgebrochenem Verfahren mit den Kosten der Gegenseite aus? §269 Abs.3 ZPO.
Fragen über Fragen

Gut beschrieben und das Fazit passt.
Auf keinen Fall panisch das Ding unterzeichnen.
Wenn ihr den Hintergrund des ganzen kennen würdet, könntet ihr prüfen ob es mit einem neuen PKF weitergehen könnte. Problem die meisten nehmen momentan nicht viel an.

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Liebe Leute,

ihr nehmt das meiner Meinung nach etwas zu leicht. Dabei berücksichtigt ihr einen wichtigen Punkt nicht: Wenn der Prozesskostenfinanzierer (PKF) aussteigt und ihr den Prozess am Ende verliert, müsst ihr die gesamten Kosten selbst tragen.

Bisher gab es zwar positive EuGH-Urteile und Schlussanträge. Allerdings wurde auch erwähnt, dass Ausnahmen gelten können, etwa wenn der Anbieter nachweisen kann, dass staatliche Vorgaben oder Sicherheiten bestanden. Deshalb ist die Rechtslage nicht in jedem Fall eindeutig.

Außerdem gibt es Anbieter, die den Rechtsstreit bis zur letzten Instanz durchziehen. Wenn ihr euch bereits in der ersten oder zweiten Instanz befindet, wurden die bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten zwar vom PKF übernommen. Legt der Anbieter jedoch Berufung oder Revision ein, entstehen weitere Kosten. Sollte der PKF dann nicht mehr mitmachen, kann das finanzielle Folgen für euch haben.

Das ist aus meiner Sicht ein Punkt, den jeder bedenken sollte. Ich bin allerdings kein Anwalt und gebe hier keine Rechtsberatung. Das sind lediglich meine persönlichen Gedanken und Hinweise, damit ihr dieses Risiko bei euren Entscheidungen berücksichtigt.

Man sollte auch Folgendes bedenken: Eure Forderung wurde – soweit ich weiß – nicht an den Prozesskostenfinanzierer (PKF) abgetreten. Der PKF finanziert lediglich das Verfahren, solange er dies übernimmt. Steigt er aus, steht ihr mit dem Verfahren unter Umständen allein da.

Ich kenne eure PKF-Verträge natürlich nicht. Deshalb kann ich nicht beurteilen, welche Rechte und Pflichten im Einzelnen geregelt sind. Aber ich würde mich nicht einfach darauf verlassen, dass man selbst keine Kosten tragen muss. Jeder handelt letztlich auch nach seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Sollte es Entwicklungen geben, die wir nicht kennen, oder sollte das Verfahren für den PKF wirtschaftlich zu riskant werden, könnte er sich möglicherweise zurückziehen – sofern der Vertrag das zulässt.

Am Ende läuft das Verfahren auf euren Namen. Kläger seid ihr, nicht der PKF. Deshalb würde ich dieses Risiko nicht einfach außer Acht lassen.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung und ein Denkanstoß.

#7687
Sollte die Ausnahme gelten wenn staatliche Zusicherungen vorhanden waren, dann könnte man den Staat belangen, das würde ich nicht mal negativ sehen bei der aktuellen Entwicklung.

Ist aber sehr unwahrscheinlich, weil es das erste wäre, was man vorbringen würde.

Der PKF kann nicht -wie auch der Kläger- nach Lust und Laune aussteigen, das ist tatsächlich viel zu einfach gedacht. Das Risiko ist kaum vorhanden dass man plötzlich neue Kosten tragen muss. Das wäre bei einer Insolvenz nur möglich oder wenn es Unwahrheiten gegeben hätte.

Zitat von: Klopp9875 am 14 Juli 2026, 20:12:48Sollte die Ausnahme gelten wenn staatliche Zusicherungen vorhanden waren, dann könnte man den Staat belangen, das würde ich nicht mal negativ sehen bei der aktuellen Entwicklung.

Ist aber sehr unwahrscheinlich, weil es das erste wäre, was man vorbringen würde.

Der PKF kann nicht -wie auch der Kläger- nach Lust und Laune aussteigen, das ist tatsächlich viel zu einfach gedacht. Das Risiko ist kaum vorhanden dass man plötzlich neue Kosten tragen muss. Das wäre bei einer Insolvenz nur möglich oder wenn es Unwahrheiten gegeben hätte.
Das mag grundsätzlich möglich sein. Aber dabei wird meiner Meinung nach übersehen, dass das zunächst ein völlig neues Verfahren gegen den Staat wäre. Das jetzige Verfahren gegen den Glücksspielanbieter läuft ja bereits und muss erst einmal rechtskräftig abgeschlossen werden. Erst danach könnte man – falls die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen – überhaupt prüfen, ob Ansprüche gegen den Staat bestehen. So einfach ist das also nicht, wie es hier dargestellt wird. Bis dahin bleibt das bestehende Verfahren mit allen Chancen und Risiken bestehen.

#7689
Das ist korrekt. So wie der aktuelle Stand ist, wäre das dennoch der wahrscheinlichere Weg dass Kläger ihr Geld komplett erhalten.
Bei beiden Fällen ist es jedoch unwahrscheinlich kurzzeitig Geld zu erhalten.
Wenn die Verfahren mit dieser Annahme beendet werden dann hat der GSA schon Stellung genommen, dass diese Ansprüche Bestand haben.
Einfach? Habe ich nie gesagt. Wäre es einfach, dann wären wir nach 5 Jahren schon viel weiter.

@Mahnwesen: Ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz, sorry. Es sollte natürlich nichts blind unterschrieben werden - vor allem blinder Müll von Anwälten, die nicht mal kommunizieren. Ich wollte nur deutlich machen dass dieser PKF Vertrag für beide Seiten nicht so "einfach" zu kündigen wäre. Sonst wäre auch mögliches Szenario möglich: der Kläger kündigt vor dem grossen klagegewinn.

Ein Risiko ist immer vorhanden - auch vor Gericht zu verlieren.

Hallo, besteht denn die Möglichkeit, dass der PKF nicht mehr zahlen kann, bei der Kanzlei Forderungen aufgelaufen sind, die man nun den Mandaten in Rechnung stellen will? Sonst ist doch die Aktion nicht erklärbar.

Werde nicht unterschreiben und von leene prüfen lassen.

Bitte geb mal Bescheid Balou ich meld mich auch mit Neuigkeiten ! Danke 🙏

Ich würde hier vorsichtig sein. Der von Ihnen zitierte neue Mandatsvertrag ändert Ihre rechtliche Position gegenüber dem bisherigen Stand deutlich.

Im Profin-Vertrag heißt es, dass Profin die Anwaltskosten übernimmt und die Rechnungen ausschließlich an Profin gestellt werden.

Der neue Mandatsvertrag enthält nun genau diese Regelung:

"Zahlt Profin trotz Aufforderung nicht oder wird Profin zahlungsunfähig, kann die Kanzlei die Vergütung von Ihnen verlangen."

Das ist keine bloße Wiederholung des Gesetzes, sondern eine klare vertragliche Klarstellung, dass die Kanzlei Sie in diesem Fall in Anspruch nehmen darf.

Was bedeutet das konkret?

Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie ausdrücklich:

Sie bleiben Schuldner der Anwaltsvergütung.
Wenn Profin insolvent wird oder nicht zahlt, darf die Kanzlei ihr Honorar von Ihnen verlangen.
Sie müssen sich dann selbst mit einer Forderung gegen Profin (oder ggf. den Insolvenzverwalter) auseinandersetzen.

Das Risiko, das vorher zumindest streitig war, wird dadurch erheblich klarer zu Ihren Lasten geregelt.

Die Phoenix Management AG

Mir fällt außerdem auf, dass jetzt erstmals die Phoenix Management AG erwähnt wird. Das deutet darauf hin, dass die Kanzlei sich bereits auf einen Wechsel oder Probleme bei Profin vorbereitet. Das allein ist noch kein Beweis für eine bevorstehende Insolvenz, aber es erklärt, warum sie ihre Vergütungsansprüche zusätzlich absichern möchte.

Also nicht unterschreiben.

Ist das die Antwort vom Anwalt?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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