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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#7890
Könnte man nicht die Betreiber wegen Steuerhinterziehung oder härterer Straftaten aus Deutschland verurteilen, da sie bewusst ohne Lizenz anbieten?  Das sollte ihnen ja mittlerweile genauso bekannt sein wie uns.  Genauso sollten auch die Zahlungsdienstleister, die ihnen dies ermöglichen, zur Rechenschaft gezogen werden.  Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Zitat von: Durchbrenner am 23 Juli 2026, 15:16:34Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

schön gesagt, wäre aber in unserem fall das Eigentor zu der Niederlage.

Und zu größeren Problemen für uns als zuvor

@Durchbrenner

Das Finanzamt prüft keine Lizenzen! Die kassieren auch so ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Führen Anbieter ohne Lizenz überhaupt Steuern ab oder tun sie das trotzdem ohne Lizenz?  Dann wäre das Problem zunächst strafrechtlich zu klären.  Wenn das Finanzamt Steuern von Personen bezieht, die diese eigentlich nicht zahlen sollten, sehe ich dort ein Problem.

Klar die 5? Prozent Wettsteuer gibt's schon länger. Die Roten haben das ja beworben dass sie diese übernehmen für den Kunden. So in meiner Erinnerung.
Die können sie sich ja dann vom Staat zurückholen wenn Verträge nichtig sind.
Das wäre ein Spaß 😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das Steuerrecht wird gefürchtet, daher zahlen sie schon seit Jahren Steuern.
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Interessant Brezel. Wobei ich mir nicht mehr sicher bin, ob die einzelnen Infos so viel bringen, da jede Kanzlei auf eigene Faust arbeitet.

Tatsächlich rechne ich damit dass nächstes Jahr die Vergleichswelle anfängt,  nachdem fast alles verjährt ist.


#7897
Der Anwalt, von dem der User Brezel, seine "Auskunft" erhalten hat, ist bis zum 26.07 kanzleiabwesend. Aufgrund einer CC Automatische Antwort Mail und Vororttermin kann ich es auch beweisen.
Ich verstehe nicht, warum hier so oft gelogen wird.
Daher seid vorsichtig, mit wem ihr hier eure Daten teilt.

Klärung des spätestmöglichen Zeitpunkts des "kennen müssens" würde zumindest die Verzögerungsstrategien bzgl neuer Klagen beenden.
Im strengsten Fall neuer Staatsvertrag 2021 also Ende der 3 Jahresfrist 31.12.2024.


läuft doch jetzt bald aus. deswegen machen kanzleien ja schon kaum noch werbung.

Ich weiß gar nicht, ob ich mich hier auf eine Debatte mit Optimus einlassen möchte.

Jeder kann ja selbst bei seinem Anwalt nachfragen, ob die Gerüchte zu den Vergleichen mit den Roten der Realität entsprechen. Gerade die großen Kanzleien sollten Bescheid wissen.

Abgesehen davon werden bestimmt seit 2-3 Jahren keine Listen mehr herausgegeben. Nur mit Stufenklage gehts da weiter, das werden die wenigsten sich antun

Gregor33
Das glaube ich nicht, aber mit dem Rummel um BGH und den beiden Klagen zum EuGH eventuell. Wäre dann August 24. Ende 31.12.27 halte ich für möglich.
So oder so das schlimmste haben die OC's hinter sich. Die laufenden Klagen betrifft es nicht mehr.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Da wir nun angekommen sind am Freitag nachmittag, möchte ich nochmal bezug nehmen auf die jüngsten Ereignisse mit der Kanzlei vR.

am 14. (Tag der dubiosen Mail) habe ich bei der Kanzlei angerufen und um einen Rückruf gebeten. Dieser kam nicht.

Dann kam eine E-Mail wo ich einen telefontermin aus der Liste auswählen konnte. Das habe ich gemacht und es kam auch die bestätigung für den Telefontermin. Tja, nur angerufen wurde leider nicht.
Bin es nu leid da aktiv weiter hinterher zugehen.

übrigens danke dafür, hatte mir extra Zeit genommen auf der Arbeit

Teile das mal auch dem PKF mit. Wir müssen von dieser Kanzlei vR weg. Die ignorieren uns vollständig und bringen unsere Verfahren nicht voran.

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