Wobei bei einer Stufenklage, dann fraglich ist, wie ein entsprechendes Urteil dann zwangsvollstreckt werden soll. Dann gibt's Ordnungsgelder, die an die Staatskasse gehen würden, die du aber auf deine Kosten beitreiben sollst. Wenn das Ordnungsgeld nicht bezahlt wird, weil keine Lust oder wie auch immer, dann gibt's Zwangshaft. Dann darfst du, bevor der zivilrechtliche Haftbefehl überhaupt erlassen und auf rotem Papier ausgedruckt wird, die voraussichtlichen Kosten der Zwangshaft vorstrecken, möglicherweise musst du den Haftbefehl auch noch per amtlichen Übersetzer übersetzen lassen nebst Urteil nebst Klage nebst Anlage, alles in meinen Augen eher kein juristischer Alltag. Eher unwahrscheinlich, mindestens vierstellige Kosten.
Aber, es ist ja auch unwahrscheinlich, für mich zumindest, dass ein bestimmtes Ministerium mit spitzen Juristen unter dem Wissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Magazin per Unterschrift verbietet und dieses Verbot dann vom Gericht einkassiert wird.
Insofern wäre es ja schon irgendwie interessant,wie ein solcher Anspruch tatsächlich durchgesetzt werden würde. Da gibt's wohl einige Sachen, die einfacher wären.