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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3450 am: 23 Juni 2025, 12:23:44 »
So kam es mir vor. Kurz das Pflichtprogramm abspulen und fertig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3451 am: 23 Juni 2025, 18:19:17 »
Heute vor dem Gerichtshof der EU (Vierte Kammer)

Mündliche Anhörungen in der Rechtssache C-198/24 (Herr Green) - ein weiterer Schritt in der anhaltenden juristischen Saga um grenzüberschreitende Online-Glücksspiele in der EU und Maltas Artikel 56A des Glücksspielgesetzes.

In dieser Rechtssache geht es um einen in Österreich ansässigen Spieler, der Spielverluste bei einem Unternehmen geltend machen will, das eine Glücksspiellizenz in Malta (aber nicht in Österreich) besitzt. Das nationale Gericht in Österreich fragt sich, ob die Ausstellung einer Sicherstellungsanordnung gemäß der Verordnung (EU) 655/2014 in solchen Fällen gerechtfertigt ist.

Das Ergebnis könnte wichtige Auswirkungen auf die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in den Mitgliedstaaten haben - insbesondere im Zusammenhang mit Online-Glücksspielanbietern und nationalen Rechtsrahmen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3452 am: 23 Juni 2025, 18:41:19 »
Kannst du das in leichteres deutsch übersetzen? Wäre nett

Re: BGH Urteil
« Antwort #3453 am: 23 Juni 2025, 19:04:39 »
Das ist nicht so leicht zu übersetzen.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=285980&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2492366



Hier die Begründung des Wiener Gerichts wieso es zum EuGH vorgelegt wurde

https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=286641&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2492366


Für mich sind das 2 Fragen.

1. Ob man den Artikel 7 der EU Verordnung 655/2014 aufgrund von Bill55 anwenden kann.

2. Ob die vorläufige Pfändung des Gerichts aufgrund Artikel 7 auf lediglich 3 Jahre begrenzt ist.
« Letzte Änderung: 23 Juni 2025, 19:17:32 von Galileo »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3454 am: 23 Juni 2025, 20:04:10 »
Kannst du das in leichteres deutsch übersetzen

Eine Person (der „Schuldner“) hat möglicherweise vor mehr als drei Jahren Schulden.

Jemand will deshalb vorläufig sein Konto in einem anderen EU-Land sperren lassen, um diese Schulden einzutreiben.

Es ist unklar, ob die EU-Regel das erlaubt – obwohl die Handlung so lange zurückliegt.

Auch ist offen, ob man bei der Entscheidung bedenken muss, wie schwer oder einfach es wäre, die Forderung später einzutreiben.

Zur Klärung muss der EuGH entscheiden, wie die Vorschrift zu verstehen ist.

Warum ist das wichtig?

Wenn solche älteren Forderungen gesperrt werden dürfen, könnte das den Schutz der Schuldner schwächen.

Es betrifft Menschen in der ganzen EU, die Geld aus einem anderen Land zurückbekommen wollen.

Das Ergebnis entscheidet, ob Konto­pfändungen auch bei alten Schulden möglich sind und wie die EUweite Zusammenarbeit funktioniert.




Re: BGH Urteil
« Antwort #3455 am: 23 Juni 2025, 21:25:43 »
Ja der Bobby, studierst jetzt nebenher Jura?
Hört sich gut an.
Langsam wird's unübersichtlich was da alles beim EuGH vorgetragen wird und für was relevant ist. Aber der Zug rollt wenigstens an.
Hat das Karim Weber vor das EuGH gebracht?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3456 am: 23 Juni 2025, 22:25:48 »
Ja der Bobby, studierst jetzt nebenher Jura?

Nee, Sonderschule. Sollte ja nur übersetzen. 🤪

Ne, ne.Kleiner spaß..

Ist manchmal nicht so einfach den Texten zu folgen bzw. sie zu verstehen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3457 am: 24 Juni 2025, 07:59:56 »
😁😁

Re: BGH Urteil
« Antwort #3458 am: 24 Juni 2025, 11:31:57 »
Ihr seid alle in einer sehr vorteilhaften Position. Ich habe von den Jahreszahlen nicht einmal die Datenauskunft (seit über 1.5 Jahren) und werde somit keine Chance auf irgendeinen Cent Rückzahlung haben. - Spielfrei bin ich seit 5 Jahren. Ich würde jedem meiner 3 Kinder damit einen (größeren) Wunsch erfüllen.

Hey Glücksspiel88, mir geht's genauso. Bekomme auch meine Transaktionsliste nicht. Spielerkonto wurde nur gesperrt, damit ich keinen Zugriff mehr habe und das OC dann sicherlich schnellstmöglich den Account löschen kann. Und müsste meine Liste erst mal mit einer Stufenklage einfordern. Tja und ohne Transaktionsliste kannst du auch vergessen dass du mit einen PKF startest. Denn die wollen die Liste. Ich weiß noch nicht was ich mache. Man dreht sich iwie im Kreis. :(


Viele Anbieter verweigern die Auskunft gemäß DSGVO

Habe genau das gleiche beim Anbieter mit den Jahreszahlen. Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes, sowie bei der GGL und dem IDPC auf Malta.
Ist alles fast ein Jahr her - bislang kein Erfolg. Die meisten PKF wollen eine derartige Transaktionsliste. Ohne diese fast keine Chance, obwohl der genaue Verlust anhand aller alten Kontoauszüge fein säuberlich in einer Excel-Tabelle von mir dokumentiert wurde. Der einzige Weg wäre es, selber über eine Stufenklage. Aber dies muss man auch erstmal finanzieren können ;-)


Re: BGH Urteil
« Antwort #3460 am: 24 Juni 2025, 15:46:17 »
Das ist nichts Neues😂 Geld verlieren und dann zurückklagen ist ein schönes Geschäftsmodell, aber illegales Glücksspiel anbieten und dann auf der Kohle sitzenbleiben sicher ein noch Schöneres🤣

Re: BGH Urteil
« Antwort #3461 am: 24 Juni 2025, 19:00:37 »
Kurzer Einwand zum Thema Stufenklage der hier aufkam:
https://openjur.de/u/2526669.html
Diese gehen leider öfter schief. Da die Gerichte teilweise (fehlerhaft) behaupten, dass diese zur Ansprüchsbegründung und nicht nur zur Bezifferung dienen. Ist aber wie immer ein Einzelfall Urteil.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3462 am: 24 Juni 2025, 19:19:58 »
Was mich interessieren würde ist, ob bei einer Entscheidung gegen Malta in zB 1,5 Jahren und der jahrelangen Verweigerung der Herausgabe der Daten eine Klage zu dem Zeitpunkt des Versuches diese zu erhalten möglich ist.
Wenn nicht dann hat man dadurch ja wieder viel Kohle seitens der Anbieter eingespart.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3463 am: 24 Juni 2025, 23:31:55 »
Wobei bei einer Stufenklage, dann fraglich ist, wie ein entsprechendes Urteil dann zwangsvollstreckt werden soll. Dann gibt's Ordnungsgelder, die an die Staatskasse gehen würden, die du aber auf deine Kosten beitreiben sollst. Wenn das Ordnungsgeld nicht bezahlt wird, weil keine Lust oder wie auch immer, dann gibt's Zwangshaft. Dann darfst du, bevor der zivilrechtliche Haftbefehl überhaupt  erlassen und auf rotem Papier ausgedruckt wird, die voraussichtlichen Kosten der Zwangshaft vorstrecken, möglicherweise musst du den Haftbefehl auch noch per amtlichen Übersetzer übersetzen lassen nebst Urteil nebst Klage nebst Anlage, alles in meinen Augen eher kein juristischer Alltag. Eher unwahrscheinlich, mindestens vierstellige Kosten.

Aber, es ist ja auch unwahrscheinlich, für mich zumindest, dass ein bestimmtes Ministerium mit spitzen Juristen unter dem Wissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Magazin per Unterschrift verbietet und dieses Verbot dann vom Gericht einkassiert wird.

Insofern wäre es ja schon irgendwie interessant,wie ein solcher Anspruch tatsächlich durchgesetzt werden würde. Da gibt's wohl einige Sachen, die einfacher wären.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3464 am: 25 Juni 2025, 08:09:42 »
Evtl. die DSVGO Themen in vorhandenen Threads weiterführen..

Eine weitere Möglichkeit wäre Prozesskostenhilfe beantragen um die DSVGO Auskunft einzuklagen.

 

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