Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Das Forum wird gewartet. Bitte entschuldigt eventuelle vorübergehende Störungen.
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 4079 Antworten
  • 1249480 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #4005 am: 05 September 2025, 10:19:40 »
Ich finde den B@H - Tread nicht, deshalb hier.
Vllt für den ein oder anderen interessant.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-Anbieter-zur-rueckzahlung-aller-verlusten-eines-spielers-verurteilt-252591.html

Edit Olli: Anbieternamen versteckt
« Letzte Änderung: 05 September 2025, 11:37:51 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4006 am: 05 September 2025, 10:30:03 »
Sehr gutes und bestimmt auch sehr wichtiges Urteil.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4007 am: 05 September 2025, 10:30:16 »
Solltest den Link schnell entfernen sonst gibt's Sperre
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4008 am: 05 September 2025, 10:37:47 »
Wer sich von nem Link getriggert fühlt, sollte nicht in diesem Forum unterwegs sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4009 am: 05 September 2025, 10:48:38 »
Wer sich von nem Link getriggert fühlt, sollte nicht in diesem Forum unterwegs sein.
Echt jetzt? In einem Suchtforum?
Wie üblich machst du dich lächerlich.
Es ist verboten. Olli hat das oft genug geschrieben.
Den Namen muss er entfernen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4010 am: 05 September 2025, 10:53:05 »
Es ist ein Glücksspielsucht Forum, was ist das bitte für ein seltsamer Kommentar?
Mich interessiert auch vornehmlich dieses Thema aber dennoch gilt es hauptsächlich darum den Mitmenschen zu helfen und zu unterstützen. So ein Link mit Anbieternamen ist halt schädlich.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4011 am: 05 September 2025, 10:57:17 »
Mann muss sich mit seinen Problemen konfrontieren. Ein Alkoholiker, der rückfällig wird, weil er den Namen von einer Biermarke hört, sollte in stationäre Therapie und sich nicht in einem Forum Heilung suchen. Das hier sollte ein Informationsaustausch sein. Aber diskutiert weiter, ohne den Teufel beim Namen zu nennen.


*

Offline Olli

  • *****
  • 7.973
Re: BGH Urteil
« Antwort #4013 am: 05 September 2025, 11:45:09 »
@DestructionDaddy

Ich will hier keine Anbieternamen lesen ... Punkt ... Ende ... aus ....

Man kann die Anbieternamen in Links verstecken. Dazu kopiert ihr Euren Link in die Zwischenablage. Nun öffnet Ihr den Editor und fügt den Link erst einmal ein. Jetzt wird er markiert und die Schaltfläche "Link einfügen" gedrückt. Im bis jetzt dort stehenden Link könnt Ihr schon mal den Anbieternamen durch irgend etwas anderes ersetzen.
Im ersten Klammernpaar steht das Wort URL. Dort, hinter das Wort, fügt Ihr nun ein = und noch einmal den Link aus der Zwischenablage ein ... fäddisch ,,,

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4014 am: 07 September 2025, 15:42:14 »
Wie stehen unsere Chancen?
Was mich stutzig macht ist die Aussage des kein Anbieter bestraft werden derf wenn die Lizenzen unionswidrig vorenthalten wurden

Re: BGH Urteil
« Antwort #4015 am: 07 September 2025, 17:06:22 »
Welche Stelle meinst du?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4016 am: 07 September 2025, 17:08:19 »
Du bringst Straf und Zivilrecht durcheinander.

Bei uns geht es nicht ums Strafrecht, wir klagen auf Zivilrechtlicher Ebene.



Re: BGH Urteil
« Antwort #4017 am: 07 September 2025, 19:07:15 »
Du bringst Straf und Zivilrecht durcheinander.

Bei uns geht es nicht ums Strafrecht, wir klagen auf Zivilrechtlicher Ebene.
Ich denke der Satz ist darauf bezogen dass die Anbieter nicht zur Rückzahlung bestraft werden dürfen so die Lizenz zu unrecht nicht erteilt wurde.
Genauer geht's nur wenn er die Passage nennt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4018 am: 07 September 2025, 19:33:13 »
Beim Strafrecht geht es um Sanktionen (z. B. Geld- oder Freiheitsstrafen). Wenn gesagt wird, das Fehlen einer Lizenz dürfe keine strafrechtlichen Folgen haben, geht es darum, ob Anbieter aus dem EU-Ausland in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden dürfen, obwohl sie in ihrem Heimatland legal agieren.

Auf Zivilrecht Ebene, also zwischen Privaten – also z. B. zwischen einem Spieler und einem Anbieter. Hier gelten andere Maßstäbe.

Das Fehlen einer Lizenz dürfe keine strafrechtlichen Folgen haben, entlastet Anbieter aber nicht zivilrechtlich.



DAS ist mein Kenntnisstand. Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte es aber im nächsten Leben werden 😜
« Letzte Änderung: 07 September 2025, 19:34:52 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4019 am: 07 September 2025, 19:51:19 »
Wie gesagt bei seinem Post steht auch nichts von Strafrecht. Deshalb wäre es wichtig immer den kompletten Hinweis zu geben wo das gefragte nachzulesen ist. Was du schreibst ist natürlich richtig.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums