Beim Strafrecht geht es um Sanktionen (z. B. Geld- oder Freiheitsstrafen). Wenn gesagt wird, das Fehlen einer Lizenz dürfe keine strafrechtlichen Folgen haben, geht es darum, ob Anbieter aus dem EU-Ausland in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden dürfen, obwohl sie in ihrem Heimatland legal agieren.
Auf Zivilrecht Ebene, also zwischen Privaten – also z. B. zwischen einem Spieler und einem Anbieter. Hier gelten andere Maßstäbe.
Das Fehlen einer Lizenz dürfe keine strafrechtlichen Folgen haben, entlastet Anbieter aber nicht zivilrechtlich.
DAS ist mein Kenntnisstand. Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte es aber im nächsten Leben werden 😜