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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Gut, dass Du nicht nach dem Passierschein A38 gefragt hast ...

https://www.youtube.com/watch?v=7dO9Lm_CXz0
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

bin ich eigentlich der einzige hier, der bei dem LG verloren hat weil das gericht sagte, dass nur 3 jahre rückforderung zulässig wäre und nicht 10 jahre? 🥲

#5912
Zitat von: Duffi am 31 März 2026, 12:19:17nur 3 jahre rückforderung zulässig wäre und nicht 10 jahre

Ich würde da auf jeden Fall in Berufung gehen. 3 Jahre ab Kenntnis

Bei mir ist ähnlich. Ein Teil wurde aberkannt, ich gehe aber in Berufung. Es ist aber wieder unglaublich was einige Richter sich erlauben

Die GGL=🙈🙉🙊

Was in D nicht alles zu sensiblen Daten gehört. 😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#5914
G*
G*
Leute

🙃

@duffi: höre ich zum ersten Mal! Aber keiner meiner Anwälte wird müde zu betonen das jeder Fall insbesondere jedes Gericht anders bewertet. Sprich der eine hat Glück, der andere Pech und manche die Arschkarte. Schon alleine mindestens aus dem Grund sollte eine einheitliche Rechtsprechung her. Bei meinem OLG waren selbe Beklagte, gleiches Muster, trotzdem anderes Urteil. Das ist einfach nur brutaler Ballast für jedes Gericht.

#5916
Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 31 März 2026, 08:02:27https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-bei-illegalem-online-gluecksspiel-128-388-40-euro-rueckzahlung-von-bw**-nach-online-sportwetten-267275.html

Ganz aktuell haben Sie bei mir wegen 30k Berufung eingelegt. Hat sich also (wie zu erwarten) auch nach Schlussantrag nichts geändert.

Interessant ist nur, dass mir die Zinsen seit 2019 (Ende der Spielzeit) zugesprochen werden.

@Atzinator
Puh, das wären Zinsen für 7 Jahre. Top! Klingt so, als wäre da auch eine Spende für den FAGS drin.
LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Ich würde mich anbieten eine Tabelle zu führen,
wer wieviel Geld erwartet
und später was er "bekommen" hat
 ;D

... und wieviel davon an den Fags gespendet wurde.

Ich versuche mich hier mal unbeliebt zu machen, was mir im Allgemeinen ja immer gut gelingt :-)
Mind. die Hälfte von den "Rückzahlungen" wird wieder verzockt werden ...

Zitat von: FredHH am 31 März 2026, 16:33:07Mind. die Hälfte von den "Rückzahlungen" wird wieder verzockt werden ...

Da spricht wohl jemand aus Erfahrung.

Zitat von: Ilona am 31 März 2026, 15:21:34@Atzinator
Puh, das wären Zinsen für 7 Jahre. Top! Klingt so, als wäre da auch eine Spende für den FAGS drin.
LG Ilona
Zitat von: FredHH am 31 März 2026, 15:39:40Ich würde mich anbieten eine Tabelle zu führen,
wer wieviel Geld erwartet
und später was er "bekommen" hat
 ;D

Kann das OLG die Zinsen nicht noch absprechen? Oder müsste dann erneut gegen die Zinsen geklagt werden?

Aber ja, wenn ich 2030 irgendwann Geld sehe bin ich mir sicher, dass ich mich bedanken werde :). Aber reden kann ich jetzt viel - also abwarten...



Da spricht wohl jemand aus Erfahrung.
[/quote]
😁😁😁
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#5924
Hi Atze
Absprechen vermutlich nicht, jedoch nur den Zeitraum ab Klagezustellung nehmen würde mich nicht wundern.

Und klar erstmal Berufung. Machen alle, einige vor dem OLG Termin Angebote. Außerdem gibt's ja noch die vom GA angesprochene Ausnahme, wenngleich ich daran nicht glauben mag.
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