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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Ilona am 31 März 2026, 15:21:34@Atzinator
Puh, das wären Zinsen für 7 Jahre. Top! Klingt so, als wäre da auch eine Spende für den FAGS drin.
LG Ilona
Zitat von: FredHH am 31 März 2026, 15:39:40Ich würde mich anbieten eine Tabelle zu führen,
wer wieviel Geld erwartet
und später was er "bekommen" hat
 ;D

Kann das OLG die Zinsen nicht noch absprechen? Oder müsste dann erneut gegen die Zinsen geklagt werden?

Aber ja, wenn ich 2030 irgendwann Geld sehe bin ich mir sicher, dass ich mich bedanken werde :). Aber reden kann ich jetzt viel - also abwarten...



Da spricht wohl jemand aus Erfahrung.
[/quote]
😁😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#5927
Hi Atze
Absprechen vermutlich nicht, jedoch nur den Zeitraum ab Klagezustellung nehmen würde mich nicht wundern.

Und klar erstmal Berufung. Machen alle, einige vor dem OLG Termin Angebote. Außerdem gibt's ja noch die vom GA angesprochene Ausnahme, wenngleich ich daran nicht glauben mag.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Ilona am 31 März 2026, 15:21:34@Atzinator
Puh, das wären Zinsen für 7 Jahre. Top! Klingt so, als wäre da auch eine Spende für den FAGS drin.
LG Ilona
Auf meinem Spendenzettel steht ihr schon so es wie gewünscht ausgeht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das wäre eine gute Tat!
Ich drücke euch allen die Daumen und hoffe sehr, dass ihr vorbereitet seid.
Zeit hattet ihr ja genug dafür.
LG Ilona
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Ja, ich bin dem Forum sehr dankbar mich in die stabile Lage begleitet zu haben. Die vielen traurigen Geschichten vieler User haben mir gerade das erste halbe Jahr gezeigt warum ich den richtigen Weg gewählt habe. Der zweite Punkt ist mein Seelenhund, meine Stütze. Unser Tierheim ist Nr. zwei auf der Liste.
Ganz oben natürlich meine Kinder.... keine Angst mich und meine Frau vergesse ich auch nicht.
Ist halt alles mit dem großen WENN verbunden. Und vorbereitet? Ich denke schon, ich habe jetzt seit ca zwei Jahren ca 8000 Euro im online Direktzugriff was heißt ich könnte zocken ohne Ende.
Ich bin gedanklich ziemlich weit weg. Eher so dass ich mich immer wieder erwische das warum der Vergangenheit zu suchen....
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Ich denke das übertreffen einige hier ... ich leider auch deutlich

Erstmal fließt nix. Je nach Casino bekommst vielleicht ein Angebot.
Früher oder später 😁😁
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Ja bleibt nach wie vor ein zäher Prozess, mal schauen was in den nächsten Wochen mit Bill 55 und Casino kommt und ob dann gegen Herbst diesen / Frühjahr nächsten Jahres endlich mal Klarheit herrscht und hoffentlich mal Geld fließt  :D

Skandal, dass die immer noch anbieten dürfen, obwohl Sie nicht bezahlen. Dass lustige ist, der Support hat mir auf meine Aufforderung, das Geld vor 2021 endlich zu überweisen geschrieben, dass sie seit 2021 legal agieren und eine Erlaubnis haben. Schön, dass mich das wenig interessiert, was 2021 ist.  :D

Wahrscheinlich werden die Anbieter sich auf die Vorlagen des EuGH Erfurt stürzten.

Ja aber da sollten dann die OLG und LG die nicht aus Thüringen sind sich nicht drauf  berufen Wüste auch nicht warum die da eine Aussetzung dann weiterhin zulassen sollten

Hallo
In diesem Zusammenhang werde ich die ggl fragen,
Gerne noch konkretisieren oder ergänzen
Vielen Dank

Betreff: Bitte um aufsichtsrechtliche Einordnung bei nicht erfüllten rechtskräftigen Urteilen gegen konzernverbundene Glücksspielanbieter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine allgemeine aufsichtsrechtliche Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
In Deutschland sind Konzernunternehmen internationaler Glücksspielanbieter teils über verschiedene Gesellschaften tätig. Dabei kommt es aus Sicht betroffener Spieler offenbar vor, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen eine bestimmte Konzerngesellschaft besteht, dieses Urteil jedoch faktisch nicht vollstreckt werden kann, etwa weil die betreffende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und die Durchsetzung dort erheblich erschwert oder blockiert wird.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Einschätzung zu folgender Frage:
Wie bewertet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder einen Fall, in dem ein Konzern in Deutschland über lizenzierte oder wirtschaftlich aktive Gesellschaften tätig ist, während zugleich eine andere konzernverbundene Gesellschaft ein rechtskräftiges Urteil zugunsten eines Spielers nicht erfüllt und die Vollstreckung im Ausland faktisch vereitelt oder erheblich behindert wird?
Insbesondere bitte ich um Auskunft dazu,
ob ein solches Verhalten aus Sicht der GGL im Rahmen der glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit eines Lizenznehmers oder konzernverbundener Unternehmen relevant sein kann,
ob und inwieweit die GGL in einem solchen Fall prüft, ob konzerninterne Strukturen dazu genutzt werden, zivilrechtliche Ansprüche von Spielern faktisch ins Leere laufen zu lassen,
ob ein derartiger Sachverhalt Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche Bewertung eines in Deutschland tätigen Lizenznehmers haben kann, wenn derselbe Mutterkonzern wirtschaftlich hinter mehreren Gesellschaften steht,
ob betroffene Spieler der GGL entsprechende Sachverhalte, Urteile und Hinweise anzeigen können und in welcher Form dies zweckmäßig wäre.
Mir ist bewusst, dass die GGL keine individuelle Rechtsberatung leisten kann. Mir geht es daher ausdrücklich nicht um die Prüfung eines einzelnen Zivilverfahrens, sondern um die generelle aufsichtsrechtliche Einordnung eines solchen Konstellationstyps.
Für eine kurze Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Balous Anwalt ist Dr. Reichert 😁
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