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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Skandal, dass die immer noch anbieten dürfen, obwohl Sie nicht bezahlen. Dass lustige ist, der Support hat mir auf meine Aufforderung, das Geld vor 2021 endlich zu überweisen geschrieben, dass sie seit 2021 legal agieren und eine Erlaubnis haben. Schön, dass mich das wenig interessiert, was 2021 ist.  :D

Wahrscheinlich werden die Anbieter sich auf die Vorlagen des EuGH Erfurt stürzten.

Ja aber da sollten dann die OLG und LG die nicht aus Thüringen sind sich nicht drauf  berufen Wüste auch nicht warum die da eine Aussetzung dann weiterhin zulassen sollten

Hallo
In diesem Zusammenhang werde ich die ggl fragen,
Gerne noch konkretisieren oder ergänzen
Vielen Dank

Betreff: Bitte um aufsichtsrechtliche Einordnung bei nicht erfüllten rechtskräftigen Urteilen gegen konzernverbundene Glücksspielanbieter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine allgemeine aufsichtsrechtliche Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
In Deutschland sind Konzernunternehmen internationaler Glücksspielanbieter teils über verschiedene Gesellschaften tätig. Dabei kommt es aus Sicht betroffener Spieler offenbar vor, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen eine bestimmte Konzerngesellschaft besteht, dieses Urteil jedoch faktisch nicht vollstreckt werden kann, etwa weil die betreffende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und die Durchsetzung dort erheblich erschwert oder blockiert wird.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Einschätzung zu folgender Frage:
Wie bewertet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder einen Fall, in dem ein Konzern in Deutschland über lizenzierte oder wirtschaftlich aktive Gesellschaften tätig ist, während zugleich eine andere konzernverbundene Gesellschaft ein rechtskräftiges Urteil zugunsten eines Spielers nicht erfüllt und die Vollstreckung im Ausland faktisch vereitelt oder erheblich behindert wird?
Insbesondere bitte ich um Auskunft dazu,
ob ein solches Verhalten aus Sicht der GGL im Rahmen der glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit eines Lizenznehmers oder konzernverbundener Unternehmen relevant sein kann,
ob und inwieweit die GGL in einem solchen Fall prüft, ob konzerninterne Strukturen dazu genutzt werden, zivilrechtliche Ansprüche von Spielern faktisch ins Leere laufen zu lassen,
ob ein derartiger Sachverhalt Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche Bewertung eines in Deutschland tätigen Lizenznehmers haben kann, wenn derselbe Mutterkonzern wirtschaftlich hinter mehreren Gesellschaften steht,
ob betroffene Spieler der GGL entsprechende Sachverhalte, Urteile und Hinweise anzeigen können und in welcher Form dies zweckmäßig wäre.
Mir ist bewusst, dass die GGL keine individuelle Rechtsberatung leisten kann. Mir geht es daher ausdrücklich nicht um die Prüfung eines einzelnen Zivilverfahrens, sondern um die generelle aufsichtsrechtliche Einordnung eines solchen Konstellationstyps.
Für eine kurze Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Balous Anwalt ist Dr. Reichert 😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Casino war total Verbot, die können sich auf gar nichts stützen.

Hmm Jaymic was werden die wohl antworten.
So wie ich sie kenne kommt vermutlich dass sie für Angelegenheiten vor 2021 nicht zuständig sind oder das über laufende Verfahren nicht spekuliert wird.
Oder sie ignorieren alles und bringen den Textbaustein dass sie nicht für Rechtsangelegenheiten zuständig sind.
Bei letzterem weißt du wenigstens dass sie es nicht mal gelesen haben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hallo, ich teile deine Einschätzung und die durchaus realistisch ist, möchte aber hier schon anbringen, dass ich einen aktuellen Bezug hergestellt habe und ich der Meinung bin. Man kann nicht sagen, man war vor 2021 nicht zuständig, da ich auf die aktuelle Entscheidung setze
 Wenn heute ein Urteil ignoriert wird, ist das ein heutiges Problem für die Lizenz. Die GGL kann sich schwerlich darauf berufen, dass die Ursache des Urteils alt ist, wenn die Verweigerung der Zahlung im Hier und Jetzt stattfindet.

Passt schon, lasse uns die Antwort wissen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn BVB zu 130k Rückzahlung verdonnert wurde, sollten meine 9k einfach durchgewunken werden haha oder zumindest könnten die mal einen anständigen Vergleich anbieten. vielleicht ja nach dem 16.4

Zitat von: Roy1234 am 01 April 2026, 19:03:34Balous Anwalt ist Dr. Reichert 😁

Wie kommst darauf?

@jaymic: bin auf gespannt, was sie dir antworten, ob sie ehrlich sind:

Wir beißen nicht in die Hand die uns füttert !

Oder ausweichend:

Wir machen keine Beratung und dürfen zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben.

Oder dumm stellen:

Bla bla blubb chat GPT nichtssagenden Kauderwelsch

Für Rückforderungen oder Nicht Zahlungen der Urteile sind wir nicht zuständig, wir haben dafür gesorgt dass sich (viele) lizenzierte Anbieter an die neuen Regularien halten.
-GGL

Auf die GGL braucht man nicht setzen.

Hallo, ich verstehe deinen Einwand, aber die ggl soll ja nicht die Urteile durchsetzen, sondern die nicht zahlungsbereitschaft von den tochterfirmen der Firmen, die bei der ggl als whitelist geführt sind, ob dies dann die zuverlässigkeit dieser Firmen tangiert
Gruß

Apropos ChatGPT ...

Gestern kam im Intranet meines AG der Hinweis auf eine neue Dienstvereinbarung - zur Nutzung von KI!
Stellt Euch vor, man soll doch auf gar keinen Fall z.B. eine Liste von Einwohnerdaten hochladen, um sie alophabetisch sortieren zu lassen. Da wäre ich nie drauf gekommen.
Es wurden einige Vorzüge aufgeführt, jedoch muss jeder Mitarbeiter, der KI benutzen möchte, zuerst eine Schulung mitmachen, wo auf die Gefahren hingewiesen werden.
ChatGPT darf genutzt werden, aber ohne Anmeldung. Man darf sich auch nicht mit der Dienstemailadresse dort anmelden.

Am Wochenende habe ich nach dem Straßenausbauprogramm einer Straße gesucht, von der mir mitgeteilt worden ist, dass diese ohne Straßenbauprogramm gebaut worden sei.
Heraus kam so etwas: "Zudem schließt der Ausbau dieser Straße die Lücke zum Ebereschenweg ..."
Naja, der ist aber 3 km entfernt und hat nu gar nichts mit der gesuchten Straße zu tun ...
Ausbaustart Anfang April 2026 ... die Straße ist längst fertig ...
Das Bauprogramm habe ich nicht gefunden ... das wiederum heißt leider nichts, denn fertig ausgebaute Straßen nimmt die Kommune wieder von ihrer Webseite.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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