Laut ChatGPT:
Eine reine Umfirmierung (also nur der Wechsel des Unternehmensnamens, z. B. von „Hillside Sports ENC“ zu „Hillside Europe ENC“) hat keinen Einfluss auf die Haftungsverhältnisse.
Rechtlicher Hintergrund (z. B. nach deutschem oder europäischem Recht)
• Die Firma (Name) eines Unternehmens ist nur die Bezeichnung, unter der es am Geschäftsverkehr teilnimmt (§ 17 HGB).
• Die Firma kann geändert werden – das ändert aber nicht die Identität der juristischen Person.
• Die Rechtsform, Gesellschafter, Verträge, Verbindlichkeiten, Gläubiger und Schuldner bleiben gleich.
• Eine Umfirmierung muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist.
Beispiel:
Die „Hillside (Europe) ENC“ hieß früher „Hillside (Sports) ENC“.
Falls eine offene Verbindlichkeit oder ein Haftungsfall aus der Zeit unter dem alten Namen besteht, haftet die umfirmierte Gesellschaft weiterhin – denn es ist rechtlich dieselbe juristische Person.