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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Vielleicht noch einmal eine Anekdote von mir .. ich hatte die Problematik mit der Durchsetzung von Forderungen gegenüber OC in Malta und vor allem Gibraltar vor Jahren schon vorhergesagt. Da gab es noch nicht einmal die Bill No. 55, die das Ganze ja nochmals manifestiert hat.

Die Glücksspielbranche verdient sich dumm und dämlich. Die Steuereinahmen für die Herkunftsländer sind unverzichtbar. Vorherige EU Vollstreckungs-Bestimmungen haben bereits den Grundstein dafür gelegt, "an sich selbst zu denken" und auswärtige Forderungen in diesen Fällen nicht zu verfolgen. Mit dem 2023 eingeführten Gesetz hat man seine Absichten eigentlich nur nochmal in Stein gemeißelt...

Greifbar sind letztendlich diejenigen mit Sitz in Deutschland, vor allem diejenigen die hier auch hinsichtlich von Marketing bei z.B. Bundesligavereinen engagiert sind

Was Dennis schreibt ist leider wahr. Vor dem EuGH waren allerdings nicht alle auf gleichem negativ Level, also der Totalverweigerung.
Manche aus Gibraltar richten sich an der EU aus obwohl das Land nicht mehr dazu gehört.
Trotzdem glaube ich dass auch nach einem möglichen positiven Urteile nur Vergleiche zustande kommen. RA Cocron sagte zB dass das Angebot des Vergleiches nach dem gewonnenen OLG Prozess nicht von dem vorherigen abweicht. Weil sie es können.
Mag wirklich nur bei den OC's anders sein die hier in D Läden haben oder großes Sponsoring betreiben. Da wären Pfändungen eher geschäftsschädigend. Den Rest kümmert das alles nicht. Das wissen auch die PKF die liebend gerne Vergleichen zustimmen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Laut ChatGPT:

Eine reine Umfirmierung (also nur der Wechsel des Unternehmensnamens, z. B. von ,,Hillside Sports ENC" zu ,,Hillside Europe ENC") hat keinen Einfluss auf die Haftungsverhältnisse.

Rechtlicher Hintergrund (z. B. nach deutschem oder europäischem Recht)
   •   Die Firma (Name) eines Unternehmens ist nur die Bezeichnung, unter der es am Geschäftsverkehr teilnimmt (§ 17 HGB).
   •   Die Firma kann geändert werden – das ändert aber nicht die Identität der juristischen Person.
   •   Die Rechtsform, Gesellschafter, Verträge, Verbindlichkeiten, Gläubiger und Schuldner bleiben gleich.
   •   Eine Umfirmierung muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist.


Beispiel:

Die ,,Hillside (Europe) ENC" hieß früher ,,Hillside (Sports) ENC".
Falls eine offene Verbindlichkeit oder ein Haftungsfall aus der Zeit unter dem alten Namen besteht, haftet die umfirmierte Gesellschaft weiterhin – denn es ist rechtlich dieselbe juristische Person.

#3303
Ja an sich logisch aber es ist ja eine andere Firma und nicht nur die Änderung des Namens ... also so wie ich das verstehe .. geht es eher  darum ob das Mutter Tochter Verhältnis irgendwie angegangen werden kann

Hab eben nochmal geprüft wann genau die Schlussabträge im Casino Verfahren ergehen soll. Die Uhrzeit ist nun veröffentlicht wurden.

Wenigsten 2-3 Sätze zu Bill 55 wären interessant zu hören.

Donnerstag 10/07/2025
09:30 Uhr
Schlussanträge
C-483/23




Zitat von: Balou2024 am 09 Juni 2025, 10:55:06
Hab eben nochmal geprüft wann genau die Schlussabträge im Casino Verfahren ergehen soll. Die Uhrzeit ist nun veröffentlicht wurden.

Wenigsten 2-3 Sätze zu Bill 55 wären interessant zu hören.

Donnerstag 10/07/2025
09:30 Uhr
Schlussanträge
C-483/23



Ist was bekannt ob jemand von den RA vlt. auch andere aus Luxenburg vor Ort sein werden?

Locker bleiben, ist noch so lange hin.
Bill 55 wird eher weniger kommen, da wird's einen separaten Beschluss oder ein Verfahren geben.
Dienstleistungsfreiheit ist für mich das wichtigste Stichwort. Bekommen wir da nicht Recht gesprochen ist Bill 55 eigentlich egal.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 09 Juni 2025, 19:23:01Dienstleistungsfreiheit ist für mich das wichtigste Stichwort. Bekommen wir da nicht Recht gesprochen ist Bill 55 eigentlich egal.

..und die Jahreszahlen wechseln wieder zum alten Besitzer 😂

Hallo IRA :)

Wie sieht's denn bei DIR gerade aus? Geht's Dir gut?
Bist Du noch spielfrei? Bist Du ausgezogen von z.H.?

Meld' Dich doch ruhig mal wieder ...  :)

Gruß
Rubbel
--Meist ist Geist geil--

Zitat von: Rubbel am 10 Juni 2025, 12:33:06
Meld' Dich doch ruhig mal wieder ...  :)
Gerne! Aber nicht in diesem Thread :) bitte im dazugehörigen Thread.

Wer ist IRA? Kenne nur die Iren die so abgekürzt werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zeige mir deine Freunde und ich sage dir, wer du bist... gilt das auch für Anwälte, die die Bundesregierung und Glücksspielanbieter mit und ohne Lizenz vertreten...

Welche besondere Spezies ist das die diese interessante Kombi aufweisen?
Regierung und gute Steuerzahler passt ja auch.
Wie sagte der grüne Abgeordnete damals beim Abhörskandal der Amis so schön. Gute Freunde hören eben genauer zu. Ich sage gerne wenn's Vorteile bringt sind die Augen gerne mal geschlossen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Jede kann ja eine Meinung haben aber ich glaube viele leben an der Realität vorbei. Leider

Nach eurer Aussage dürfte es keine Strafverteidiger geben.
Ob es moralisch ist das die Kanzleien auch die Bundesregierung verrtreten.
Man muss sich immer selbst die Frage stellen was man machen würde.

Was sollen die machen??? Sich nicht vertreten Urteile kassieren und Pfändenlassen alles aufeinmal.
Dann wollte ja T nur Zeit gewinnen mit der Aussage...

Das die alles so leicht aus der Portokasse zahlen könnten glaube ich nicht. Die selbst werden auch kein Eigenkapital so viel haben.

hat doch keiner was gesagt.
wenn die Grünen, Bundesregierung, Wettbüros sich auch von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten, dann freue ich mich darüber, daß diese Kanzlei offensichtlich
sehr begehrt ist.
kannst ja mal nachfragen, ob sie dich als Glücksspieler gegen ein anderes Wettbüro verreten würden.
ich glaube, das wäre nicht möglich, sonst hätten sie Werbung geschaltet.

ich würde auch behaupten, dass die Kanzlei auch eine ganz andere Partei auch in ganz anderen Dingen nicht vertreten würde.
einem Strafverteidiger ist das in der Regel egal, ob er vormittags den Täter und nachmittags das Opfer vertritt.

schwierig würde es meiner Erachtens erst dann werden, wenn die Glücksspielbehörde bei Streitigkeiten sich auch von der Kanzlei vertreten lassen würde,
aber wer diese vor Gericht vertritt, ist mir nicht bekannt.

aber zurück zum Thema.,

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