Man sollte Bewertungen nicht überbewerten. In Hamburg (?) ist mal wieder (?) ein Prozesskostenfinanzierer insolvent gegangen. Es fällt auf, dass teilweise Anwälte, die von solchen Finanzierern beauftragt werden, im Handelsregister als Gesellschafter des Unternehmens eingetragen sind. Das bedeutet, sie verdienen nicht nur an den Anwaltskosten, sondern auch als Gesellschafter. In manchen Verträgen ist sogar geregelt, dass der Prozesskostenfinanzierer Anspruch auf Zinsen hat. Da liegt der Gedanke nahe, dass Bewertungen nicht immer der Wahrheit entsprechen. Es ist ja bekannt, dass man Bewertungen kaufen kann.
Ich habe selbst erlebt, wie ich bei Amazon ein Produkt negativ bewertet habe. Obwohl Amazon den Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat, mich wegen der Bewertung nicht zu kontaktieren oder gar zu beeinflussen, hat er es trotzdem getan.
Wenn ein Anwalt dann auch noch die falsche Gesellschaft verklagt – was wirklich peinlich ist, da man das heutzutage problemlos online überprüfen kann –, würde ich das unbedingt seiner Haftpflichtversicherung melden.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat das OLG Stuttgart festgelegt, dass es keine Rolle spielt, ob ein Anbieter Casino, Sportwetten oder etwas anderes anbietet – Stichwort Rahmenvertrag. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof kürzlich, soweit ich weiß, entschieden, dass ein Spieler in Deutschland(?) keinen Anspruch auf Gewinne bei einem Anbieter aus Malta(?) hat, da es auf den gewöhnlichen Wohnsitz des Spielers ankommt.
Wenn selbst Oberlandesgerichte solche Urteile ignorieren, sei’s drum. Glücksspielanwälte haben ohnehin genug zu tun und kassieren glücklicherweise dasselbe Honorar, egal ob sie gewinnen oder sich weniger anstrengen.