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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3885 am: Heute um 09:45:14 »
Da musst Du schon den Bezug auf was mit schreiben. Ich finde jetzt nichts aktuelles oder Google einfach falsch 😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3886 am: Heute um 10:34:41 »
Dr michaelsen + jahreszahlen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3887 am: Heute um 10:47:53 »
Man sollte Bewertungen nicht überbewerten. In Hamburg (?) ist mal wieder (?) ein Prozesskostenfinanzierer insolvent gegangen. Es fällt auf, dass teilweise Anwälte, die von solchen Finanzierern beauftragt werden, im Handelsregister als Gesellschafter des Unternehmens eingetragen sind. Das bedeutet, sie verdienen nicht nur an den Anwaltskosten, sondern auch als Gesellschafter. In manchen Verträgen ist sogar geregelt, dass der Prozesskostenfinanzierer Anspruch auf Zinsen hat. Da liegt der Gedanke nahe, dass Bewertungen nicht immer der Wahrheit entsprechen. Es ist ja bekannt, dass man Bewertungen kaufen kann.

Ich habe selbst erlebt, wie ich bei Amazon ein Produkt negativ bewertet habe. Obwohl Amazon den Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat, mich wegen der Bewertung nicht zu kontaktieren oder gar zu beeinflussen, hat er es trotzdem getan.

Wenn ein Anwalt dann auch noch die falsche Gesellschaft verklagt – was wirklich peinlich ist, da man das heutzutage problemlos online überprüfen kann –, würde ich das unbedingt seiner Haftpflichtversicherung melden.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat das OLG Stuttgart festgelegt, dass es keine Rolle spielt, ob ein Anbieter Casino, Sportwetten oder etwas anderes anbietet – Stichwort Rahmenvertrag. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof kürzlich, soweit ich weiß, entschieden, dass ein Spieler in Deutschland(?) keinen Anspruch auf Gewinne bei einem Anbieter aus Malta(?) hat, da es auf den gewöhnlichen Wohnsitz des Spielers ankommt.

Wenn selbst Oberlandesgerichte solche Urteile ignorieren, sei’s drum. Glücksspielanwälte haben ohnehin genug zu tun und kassieren glücklicherweise dasselbe Honorar, egal ob sie gewinnen oder sich weniger anstrengen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3888 am: Heute um 13:06:24 »
Danke Houdini!
Die Zahlen sind zwar nicht mein Gegner aber trotzdem interessant zu lesen.
Inklusive seiner drei Nachposts ist wieder mal festzustellen dass die GGL eine unfähiger oder unnütze Behörde ist. Zudem muss sich endlich etwas tun was die Mutterkonzerne angeht. Die Entscheidungen über Wechsel, Umbenennung etc der Betreiber kommt schließlich in der Regel nicht von denen sondern aus den obersten Reihen der Konzerne.

@IVE
Dein letzter Absatz dürfte bei einigen Anwälten leider richtig sein. Die verdienen immer egal wie es ausgeht, bzw die favorisieren ja auch Vergleiche, da sie da im Gegensatz zu einer Vollzahlung nach einem rechtskräftigen Urteil noch mal Geld machen.
Nicht alle aber sicherlich einige. Es ist einfach ein Massengeschäft mit dem Ziel Geldmaximierung.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3889 am: Heute um 13:40:04 »
Achtung, mögliche Trigger in dem Video, aber Marvin geht dem hoffentlich noch viel genauer nach!!

https://www.youtube.com/watch?v=FU_Hsn1wQWo

Re: BGH Urteil
« Antwort #3890 am: Heute um 14:27:25 »
Dr michaelsen + jahreszahlen

Der Beitrag von vor zwei Monaten?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3891 am: Heute um 15:25:04 »
Ja genau, der Beitrag ist schon zwei Monate alt und belegt ziemlich deutlich wie die GGL wegschaut und der Glückspielstaatsvertrag mal so gar nicht umgesetzt wird. Zusätzlich wird im übrigen von der gleichen Firma kein rechtskräftiges Urteil bedient. Was auch fragwürdig im Sinne des Spielerschutzes und der Lizenz ist. Die GGL weiß davon, macht aber nix. Warum eigentlich nicht? Ist die Firma um die es geht too big to fail? Will man die Lizenz nicht prüfen weil es unangenehm wäre? Eigentlich ist das alles ein Skandal.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3892 am: Heute um 16:22:57 »
In manchen Verträgen ist sogar geregelt, dass der Prozesskostenfinanzierer Anspruch auf Zinsen hat.

Wie ist das eigentlich geregelt, wenn in den AGBs der Prozesskostenfinanzierer nicht explizit auf die Zinsen eingegangen wird?
Wenn als Beispiel da steht "Wir behalten XY % vom zurückgeholten Geld inkl gesetzl. MWST"
Damit sind die Zinsen ja nicht gemeint oder? Die Zinsen werden ja auf das "Zurückgeholte Geld" drauf berechnet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3893 am: Heute um 17:20:54 »
Die Zinsen gehören ja zum zurück erhaltenen Geld. Also wird vom kompletten Betrag der Prozentsatz angewendet. So sehe ich das. Fände ich auch ok.
Aber anscheinend gibt's auch PKF die komplett die Zinsen beanspruchen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3894 am: Heute um 18:28:22 »
Heute Nachricht erhalten von einem namhaften Anwalt auf meine Anfrage gegen Hauptsponsor uefa Euro und ersten Fall beim BGH Hinweis Beschluss

haben Sie vielen Dank für die Anfrage. Leider wird eine Rückforderung gegen … nicht möglich sein. Dieser Anbieter ist juristisch leider kaum zu fassen und daher ist das Risiko zu groß, dass nach erfolgreicher Klage kein Geld fließt. Entsprechend ist auch keine Prozessfinanzierung möglich.


Das da nichts zu holen ist wundert mich

Re: BGH Urteil
« Antwort #3895 am: Heute um 19:55:17 »
Das waren doch die Österreicher oder?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3896 am: Heute um 20:12:06 »
Ne, die Schweizer haben´s erfunden ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3897 am: Heute um 22:23:02 »
Warten wir nächste Woche Donnerstag ab...

 

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