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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Korrekt genau so wird es weitergehen. Am OLG dann erstmal Aussetzung.

Würde ich "jetzt" so nicht mehr behaupten, hab gestern das Urteil und Recht vom OLG bekommen! Die Beklagte wollte zwar Aussetzen,aber das Gericht hat das ganz klar abgelehnt!

Ob das Urteil auch wirklich mal Geld wert ist, das wird sich zeigen...

Welches OLG war es?

Bei mir am OLG werden in den letzten Monaten alle Verfahren zu Sportwetten ausgesetzt.

Liegt am Ende des Tages doch wieder am Richter und man kann nicht grundlegend sagen ob ausgesetzt wird oder nicht.

#BREAKINGNEWS: Online -Glücksspiel - Verstoß gegen Einsatzlimit - Berufungsrücknahme

Die seinerzeitige Betreibergesellschaft der Online-Glücksspiel-Seite "Jahreszahl " hat die Berufung gegen das Urteil des LG Tübingen wegen Verstoßes gegen das monatliche Einsatzlimit vor dem OLG Stuttgart nach dem Scheitern von Vergleichsverhandlungen zurückgenommen. Urteil des LG Tübingen nunmehr rechtskräftig.

Quelle Dr.Redell

Das hilft natürlich auch nur bedingt, wenn die auf rechtskräftige Urteile nicht zahlen.

@Balou: danke für das Teilen deiner Erfahrung. Das hört sich nach einem eher kritischen Richter an.

"Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen", bestimmt sind die all out gegangen und haben sogar 15% angeboten :D

#5047
Die wurden von den Anwaltskollegen(Redeker und Kosorten)bestimmt unter Druck gesetzt die Berufung zurückzuziehen. Man hätte sich ja auch so vergleichen können, damit der Kläger zufrieden ist. Und keiner hätte es mitbekommen. Sonst wäre der nächste Scheiterhaufen am brennen :D (tut er evtl. schon)

Bin mal gespannt wie meine zwei eingereichten Limitklagen ablaufen

Zitat von: Balou2024 am 19 Dezember 2025, 11:54:06
#BREAKINGNEWS: Online -Glücksspiel - Verstoß gegen Einsatzlimit - Berufungsrücknahme

Die seinerzeitige Betreibergesellschaft der Online-Glücksspiel-Seite "Jahreszahl " hat die Berufung gegen das Urteil des  LG Tübingen wegen Verstoßes gegen das monatliche Einsatzlimit vor dem OLG Stuttgart nach dem Scheitern von Vergleichsverhandlungen zurückgenommen. Urteil des LG Tübingen nunmehr rechtskräftig.

Quelle Dr.Redell



Sind doch super Neuigkeiten oder irre ich mich?



Das Thema hatten wir doch schon vor dem BGH. Gebracht hat es uns nichts. Ist zwar schön zu lesen, aber mehr auch im Moment bis zum EuGH nicht..

Von wann sind denn eure Limitklagen?
Nach 06/21? Dann ist hier der EuGH doch unwichtig da es sich um Verstöße bzgl des GSV handelt. Oder sehe ich das falsch?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich ein  Limit Urteil gegen die Jahreszahl ... rechtskräftig  da keine  Berufung nach LG

Zahlung Fehlanzeige wie bei dem saftladen bei allen Gesellschaften

ENC ist ja nun nicht mehr aktuell , durften sie ja ohne Probleme wechseln 

Limitklagen nach 06/21 sollten nicht vom EuGH betroffen sein und sehen derzeit auch sehr positiv aus.

Die Nachricht oben ist schon positiv aber irgendwo auch irrelevant, weil die es eh nicht zahlen werden. Hier muss leider auf Bill55 gewartet werden bis das mal revidiert wird....

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